Diebstahl des Fahrzeugs oder das Inhalts
Sie kommen von der Arbeit oder einem Termin zurück, gehen zu ihrem Auto und bemerken, dass offensichtlich darin eingebrochen oder das komplette Fahrzeug entwendet wurde. Viel zu vielen Menschen ist das bereits wirklich passiert. Laut GDV entstand allein im Jahr 2023 durch Autodiebstähle ein wirtschaftlicher Schaden von mehr als€ 310 Millionen Euro (Quelle: https://www.gdv.de/gdv/statistik/autodiebstahl). Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, wie und ob der entstandene Schaden genau versichert ist.
Hierbei gibt es einiges zu beachten. Wurden beispielswiese bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände aus dem PKW entwendet, dann kommt es bei der Frage, welche Versicherung in diesem Fall leistet, darauf an, was genau gestohlen wurde. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Wird der gesamte PKW entwendet, dann springt die Teilkaskoversicherung ein und ersetzt den Schaden. Die Teilkasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert (Marktwert) abzüglich Selbstbeteiligung, sofern eine vereinbart wurde. Das Fahrzeug ist geleast oder wird finanziert? Hier sollten Ihre Kunden unbedingt an die GAP-Deckung denken!
Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug: Hier können verschiedene Versicherungen zuständig sein
Wie oben bereits erwähnt, spielt bei Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug eine große Rolle, was genau gestohlen wurde. Es wird darin unterschieden, ob lose oder fest verbaute Gegenstände entwendet wurden.
Fest eingebaute Geräte und Zubehör
Wurden Festeinbauten aus dem Fahrzeug entwendet, leistet die Teilkasko. Hierunter fallen beispielsweise:
• Soundsysteme, wie Radios oder Lausprecher
• Originales, fest verbautes Navigationssystem
• Fest verbaute Bildschirme
• Fest verbautes Fahrzeugzubehör
• Bordcomputer
• Airbags
Diese Gegenstände sind mit dem Fahrzeug versichert und daher werden die Kosten für ihren Diebstahl von der Teilkasko übernommen. Auch Scheiben, die beim Diebstahl zu Bruch gingen, sind im Versicherungsschutz enthalten.
Bitte beachten! Nachträglich eingebautes Zubehör, wie zum Beispiel Tuningteile oder eine Sonderausstattung müssen unbedingt im Versicherungsschein mitangegeben werden – sonst droht eine Unterversicherung!
Lose, nicht fest verbaute Gegenstände
Beim Diebstahl von Gegenständen, die sich lose im Auto befinden, zahlt die Teilkasko hingegen nicht. Hierzu zählen zum Beispiel Wertsachen wie Handys, Portemonnaies, Schlüssel oder auch Kindersitze, herausnehmbare Navis, Sonnenbrillen, Werkzeuge, Einkäufe und ähnliches. Gegenstände dieser Art sind üblicherweise durch die Hausratversicherung abgesichert. Allerdings versichern nicht alle Anbieter auch tatsächlich diese Schäden. Hier sollten Sie gemeinsam mit Ihren Kunden einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Voraussetzungen, damit Hausratversicherung leistet
Darüber hinaus gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Hausratversicherung für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Kfz leistet. So muss zum Beispiel eine Außenversicherung als Teil der Hausratversicherung vorliegen, damit lose Gegenstände im Kfz ebenfalls versichert werden können. Außerdem darf sich das Hab und Gut nicht im Sichtbereich befunden, also sozusagen offen im Fahrzeug herumgelegen haben.
Zudem leistet die Versicherung nur, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen war. Es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen und dieser muss nachgewiesen werden.
Gut zu wissen: Das ist bei einer Schadensmeldung wichtig!
• Anzeige bei der Polizei ist Pflicht
• Schlüssel und Fahrzeugpapiere müssen vollständig vorhanden sein
• Beweis des Diebstahls muss erbracht werden, zum Beispiel anhand von Aufbruchsspuren oder Zeugenaussagen
Besonders bei hochpreisigen Fahrzeugen lohnt es sich, gegebenenfalls über einen Zusatzschutz gegen Diebstahl nachzudenken, beispielsweise durch Lenkradsperren, Parkgaragen, Ortungssysteme und ähnliches.
Inhaltsversicherung für Fahrzeuge
Vor allem für Handwerker, Handelsvertreter, mobile Dienstleister und ähnliche Berufsgruppen oder auch für private Camper ist die Inhaltsversicherung für Fahrzeuge oder Wohnmobile ein relevantes Thema. Denn gerade, wenn es um Werkzeuge, teure Geräte oder Maschinen geht, können schnell tausende von Euro an Werten zusammenkommen. Deren Verlust im Fall eines Diebstahls aus dem PKW, Transporter, LKW oder anderen Fahrzeugen würde einen großen finanziellen Schaden verursachen, der im schlechtesten Fall existenzbedrohend werden kann. Hier bietet die Inhaltsversicherung für Fahrzeuge einen wichtigen Schutz.
Diese schützt das bewegliche Inventar eines Unternehmens oder – bei speziellen Tarifen – auch Privatgegenstände in Fahrzeugen oder Wohnmobilen, zum Beispiel:
• Werkzeuge, Maschinen, Materialien
• Technik wie Laptops, Tablets, Kameras
• Handelswaren oder Kundeneigentum
• Sport-, Freizeit- und Reiseausrüstung (bei Privattarifen) und greift bei:
• Einbruchdiebstahl
• Raub oder Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug (je nach Tarif und Bedingungen)
• Elementarschäden (Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser)
• unfallbedingtem Verlust/Beschädigung.
Was ist nicht abgedeckt?
• Bargeld, Schmuck, Wertpapiere (meist ausgeschlossen)
• Schäden bei Nicht-Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel nachts unverschlossen, kein Sichtschutz)
• Verlust durch einfachen Diebstahl ohne Einbruchsspuren (abhängig vom Tarif)