Fakten zur Räum- und Streupflicht
(2063 x gelesen)Fakten zur Räum- und Streupflicht
In der Regel erfreuen sich Kinder an verschneiten Landschaften und über Schneeflocken, die vom Himmel fallen. Ihre Eltern dagegen sind weniger begeistert, denn sie müssen Fußwege rund ums Haus freischaufeln. Durch winterliche Straßenverhältnisse können Passanten leicht stürzen und sich verletzen. Passiert solch ein Missgeschick dann vor der eigenen Haustür, kann man als Eigentümer oder Mieter der Immobilie zur Verantwortung gezogen werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Für öffentliche Gehwege wird sie üblicherweise, meist durch eine kommunale Satzung, auf den privaten Anlieger der Straße, übertragen. Diese wiederum delegieren die Pflicht häufig auf die Mieter der Grundstücke.
Wird der Verpflichtung nicht nachgegangen, so haftet der Pflichtige, egal ob Mieter oder Eigentümer der Immobilie u.U. für die Folgen daraus resultierender Unfälle und Schäden. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht. In solchen Fällen kommt eine zivilrechtliche Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB in Betracht.
Schäden durch Privathaftpflichtversicherung abgedeckt
Wurden die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gänzlich unterlassen und es kommt zu einem Unfall, trägt möglicherweis
Sieben häufige Fehler von Investoren
(3901 x gelesen)Sieben häufige Fehler von Investoren
Einen Menschen der rein rational handelt, gibt es nur in der Theorie. In der Realität spielen uns Gefühle oftmals einen Streich und vermindern so die Wahrnehmungsfähigkeit. Sind sich Investoren dieser Tatsache bezüglich der Geldanlage bewusst, können sie zwar nicht alle Fehler vermeiden, aber zumindest abmildern. Anbei eine Auflistung der Dinge, die häufig zu finanziellen Verlusten führen:
Der Herde hinterherlaufen
Große Vorsicht ist immer dann geboten, wenn viele Experten – und auch solche, die sich nur dafür halten – die aktuelle Situation und die weitere Entwicklung an den Finanzmärkten gleich einschätzen. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass die Herde oftmals auf dem Holzweg ist. Besondere Aufmerksamkeit ist angebracht, wenn sich die ganze Welt einig ist und einen Wert regelrecht in den Himmel hebt. Das bedeutet lediglich, dass jeder schon investiert ist und nun eine hohe Erwartungshaltung vorliegt. Auf den Trost man befindet sich beim Falschliegen ja in bester und großer Gesellschaft, lässt sich gut und gerne verzichten.
Absurde Preise zahlen
Die Börse und Auktionen arbeiten in manchen Bereichen gleichermaßen. Momentan existieren hier zahlreiche überzeugende Geschäftsmodelle, die häufig stark überbewertet werden. Die Technologie- oder Marktführerschaft eines Konzerns rechtfertigt nicht jeden Preis. Kurs-G
Was sind Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung?
(3433 x gelesen)Was sind Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 03.11.2021 von Achim Nixdorf. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Gewerbetreibende, die eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, sollten darauf achten, dass diese auch sogenannte Tätigkeitsschäden mit abdeckt. Besonders für Handwerksbetriebe ist das enorm wichtig, denn ohne diesen Schutz können sie im Ernstfall auf hohen Kosten sitzenbleiben. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Betriebshaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sichert Schadenersatzansprüche von Dritten ab und ist deshalb für jeden Unternehmer von existenzieller Bedeutung. Was viele aber nicht wissen: Nicht jede BHV zahlt auch automatisch für sogenannte Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden. Gerade für Handwerker ist es aber enorm wichtig, dass auch solche Schäden von der Police abgedeckt werden.
Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Tätigkeitsschäden Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen entstehen. Diese Definition umfasst auch Sachen im unmittelbaren Einwir
Sparkasse bei Strafzins-Verweigerern gnadenlos
(3240 x gelesen)Sparkasse bei Strafzins-Verweigerern gnadenlos
In den vergangenen Jahren berichtete ich wiederholt über das nach wie vor aktuelle Thema Strafzinsen. Von den Anfängen, als die Skatbank diese am erstmals einführte - siehe Blogartikel. Mittlerweile bitten die meisten Kreditinstitute ihre Kunden zur Kasse und im Laufe der Zeit wurden die Freigrenzen unentwegt weiter gesenkt.
Stadtsparkasse Düsseldorf
Immer mehr Banken machen durch kundenunfreundliches Verhalten auf sich aufmerksam. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Stadtsparkasse Düsseldorf, die zum zweiten Rundschlag ansetzt. 1.730 Kunden erhielten ein Schreiben, da sie den neuen Kosten- und Gebührenverzeichnis noch nicht zugestimmt haben und sich auf ihren Giro- und Tagesgeldkonten mehr als € 130.000 befinden.
Im Kosten-/Gebührenverzeichnis ist zu lesen, dass ab einem Guthaben von € 100.000 ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent anfällt. Inzwischen erhielten bereits 24 der kontaktierten Kunden eine Kündigung, da sie trotz wiederholter Mahnung dem neuen Preisverzeichnis nicht zugestimmt haben. Das erklärte ein Sprecher der Sparkasse auf Nachfrage von Bloomberg und bestätigte damit einen Bericht der Rheinischen Post.
Guthaben dem Amtsgericht übergeben
Betroffenen Bankkunden drohen nun drastische Maßnahmen. Ende Januar sollen entsprechende Konten mit einer Umsatzsperre belegt und im fol