Einbrecher haben Corona-Pause beendet
(897 x gelesen)Einbrecher haben Corona-Pause beendet
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 28.03.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
In den Corona-Jahren waren die Einbruchzahlen aufgrund von Lockdown und Homeoffice stark gesunken – doch dieser erfreuliche Trend hat sich 2022 wieder umgekehrt: Deutschlandweit zählten die deutschen Versicherer rund 80.000 Wohnungseinbrüche – 10.000 mehr als 2021.
Der zwischenzeitliche Abwärtstrend bei den Wohnungseinbrüchen in Deutschland hat sich nicht fortgesetzt. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag mitteilte, ist die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche nach den Corona-Jahren wieder gestiegen. Demnach zählten die deutschen Versicherer rund 80.000 Wohnungseinbrüche. 2021 waren es rund 70.000.
Lockdown und Homeoffice haben Riegel vorgeschoben
„Pandemiebedingte Sondereffekte der letzten beiden Jahre haben sich 2022 nur noch geringfügig auf die Zahl der Einbrüche ausgewirkt“, kommentierte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die jüngsten Zahlen. In der Kernphase der Pandemie hatten Lockdown und die starke Verbreitung von Homeoffice den Einbrechern einen Riegel vorgeschoben – dieser Abwärtstrend habe sich erwartu
Kirchensteuer und Kirchenaustritt
(1019 x gelesen)Kirchensteuer und Kirchenaustritt
Kirchensteuerpflichtig sind laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft. Zu diesen gehören vor allem die evangelischen und römisch-orthodoxen Kirchen, Baptisten, Mennoniten, Altkatholiken, Altlutheraner und einzelne jüdische Gemeinden.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eine anerkannte Religionsgemeinschaft gilt im Steuerrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise einem mindestens dreißigjährigem Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft, sind viele Rechte damit verbunden. So ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Grundsteuer befreit, darf Beamte beziehungsweise Beamtinnen beschäftigen und kann vor allem mithilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben. Für anerkannte Religionsgemeinschaften stellt die Kirchensteuer den mit Abstand größten Anteil ihrer Einnahmen dar.
Höhe der Kirchensteuer
Die Höhe richtet sich dem Bundesland, in dem der Kirchensteuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. In Bayern und Baden-Württemberg fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ab.
Festsetzung und Abführung durch das Finanzamt
Das Finanzamt setzt Einkommen- und Kirchensteuer fest. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche we
BVI-Studie: EU-Kommission untergräbt mit Provisionsverbot eigene Kleinanlegerstrategie
(1794 x gelesen)BVI-Studie: EU-Kommission untergräbt mit Provisionsverbot eigene Kleinanlegerstrategie
Ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Das zeigen Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde, die der deutsche Fondsverband BVI ausgewertet hat. „Die EU-Kommission untergräbt mit dem Vorschlag eines Provisionsverbots ihre eigenen Ziele“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Zwar hat Kommissarin Mairead McGuinness vorerst auf ein umfassendes Provisionsverbot verzichtet. Doch die Idee ist noch nicht vom Tisch. Als erster Schritt sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden.
Annahme trifft nicht zu
Die Kommission will mit dem Verbot die Produktkosten senken. Sie geht davon aus, dass dadurch die Rendite des Geldvermögens (Portfoliorendite) der Anleger steigt. Die BVI-Studie zeigt allerdings, dass diese Annahme nicht zutrifft. In England und in den Niederlanden hat sich die Portfoliorendite in Folge des dort vor rund zehn Jahren eingeführten Verbots nicht verändert. Offenbar haben andere Effekte die geringeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen. Für die unveränderte Portfoliorendite der Anleger gibt es mehrere mögliche Erklärungen. Zum Beispiel werden Vertriebskosten durch ein Provisio
Hausratversicherung – Einbruchdiebstahl abgesichert, einfacher Diebstahl nicht
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 03.08.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl – auf diesen wichtigen Grundsatz weist der Bund der Versicherten (BdV) mit Blick auf die Hausratversicherung hin. Demnach ist zwar Einbruchdiebstahl versichert, meist aber nicht der einfache Diebstahl. Was das in der Praxis konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Als Versicherungsort sehen Hausratversicherungen die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus an. Dazu gehören auch Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Das berichtet der Bund der Versicherten (BdV) vor dem Hintergrund der aktuellen Urlaubszeit, die nicht selten auch Langfinger auf den Plan ruft.
Versicherungsschutz besteht demnach auch für Räume in Nebengebäuden, einschließlich Garagen und abschließbaren Räumen im Keller, oder auf dem privat genutzten Dachboden. Wichtig ist dabei, dass sich solche Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses befinden.
Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl
Werden nun Dinge vom eingangs beschriebenen Versicherungsort gestohl