header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

BGH-Entscheidung zu Streupflicht bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Im Januar 2017 stürzte im hessischen Solms die Mieterin einer Eigentumswohnung (ETW) vor einem Mehrfamilienhaus auf dem vereisten Gehweg und verletzte sich dabei schwer. Obwohl laut Wettervorhersage für diesen Tag Glatteis angekündigt war, war der Weg zum Hauseingang nicht gestreut. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hatte für den Winterdienst eine GmbH beauftragt, in deren Zuständigkeit die Streu-und Räumpflicht der Gehwege fiel. Das Grundstück selbst steht im gemeinschaftlichen Eigentum der WEG.

Landgericht Limburg weist Klage ab

Die betroffene Frau verklagte die Vermieterin der ETW auf € 12.000 Schmerzensgeld; das Amtsgericht Wetzlar gab der Klage statt. Anders sah es das Landgericht Limburg (LG) in der Berufungsinstanz mit dem Urteil vom 6. Oktober 2023 (3S 32/23). Rechtlich führe die Übertragung des Räum- und Streudienstes auf einen Hausmeisterdienst dazu, dass die Vermieterin nur dann in die Haftung genommen werden kann, wenn sie ihre Überwachungs- und Kontrollpflichten gegenüber dem beauftragten Unternehmen verletzt habe. Im vorliegenden Fall sah das LG dafür keine Anhaltspunkte.

Als Mitglied der WEG würde die Vermieterin zudem nur anteilig nach ihrem Miteigentumsanteil haften, führten die Richter weiter aus. Eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB könne zwar im Grundsatz Schadensersatz auslösen, doch der Mietvertrag sehe ausdrücklich vor, dass die Kosten des Winterd

Hier weiter lesen ...

Bild Stefan Vetter
blockHeaderEditIcon

_BLOGS_BLOCK_CATEGORIES
blockHeaderEditIcon

Kategorien

_BLOGS_BLOCK_ARCHIVE
blockHeaderEditIcon

Archiv

fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*