header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Bausparkassen in Not

(11060 x gelesen) im
Mai 10 2017

Bausparkassen in Not

In meinem Blogartikel „Die Wahrheit über das Bausparen“ vom 23.12.2014 habe ich den Sinn dieser Verträge angezweifelt. Seither versuchen Bausparkassen im großen Stil gut verzinste Altverträge abzuwerfen und haben bereits seit 2015 rund 260.000 davon gekündigt.

Altverträge sind ein Problem für die Gesellschaften

Auch wenn die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht ist, werden Verträge, die seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, von den Gesellschaften systematisch beendet. Diese Altverträge unterliegen einer Verzinsung von bis zu vier Prozent und für die Bausparkassen ist es bei der jetzigen Zinspolitik äußert schwierig am Kapitalmarkt diese Renditen zu erzielen. Des weiteren werden zunehmend weniger Darlehen in Anspruch genommen, für die vor Jahren vergleichsweise hohe Zinsen vereinbart wurden. Die Gründe hierfür sind nachvollziehbar, denn warum soll der Kunde heute höhere Kreditzinsen zahlen als momentan üblich? Allerdings bringt diese Marktsituation die Institute in eine Bredouille.

Bausparverträge als attraktive Anlageform verkauft

In den vergangenen Jahren wurden Bausparverträge auch häufig als attraktive Anlageform verkauft, d.h. als Sparverträge. Aber seltsamerweise wollen die Bausparkassen davon nichts mehr wissen. Sinn und Zweck eines Bausparvertrages sei das Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen und nicht die gut verzinste Geldanlage. Dieser Argumentation stimmte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil grundsätzlich zu und machte somit die Kündigung der Altverträge möglich. „Es bleibt ein bitterer Beigeschmack. Lange Jahre wurden nicht nur Bausparverträge mit günstigen Darlehenszinsen angeboten, nein, es gab auch Angebote mit einer höheren Grundverzinsung, Zinsbonus oder Teilerstattung von Abschlusskosten“, argumentiert Dieter Deckenbach, Bankfachwirt und Mitglied des unabhängigen Expertennetzwerks Finanzkund.de. „Jetzt, da die Zinsen im Keller sind und über die Guthabenzinsen der Bausparverträge kaum noch die Abschlusskosten reinkommen, beschädigen die Bausparkassen ihren Ruf als ernst zu nehmende Vertragspartner. Liebe Bausparkassen, warum sollte man bei euch noch einen Bausparvertrag abschließen?“

Bausparverträge nicht mehr zeitgemäß

Die aktuelle Marktphase stellt den Sinn der Bausparverträge in Frage, denn sie sind unflexibel, teuer und nicht mehr zeitgemäß. Für die Ansparung des Eigenkapitals werden nur noch Guthabenzinsen unterhalb der offiziellen Inflationsrate bezahlt. Anstatt den Zinseszinseffekt zu nutzen, kommt es dabei zu einer Kapitalvernichtung. Investmentfonds sind dafür definitiv die bessere Wahl. Auch neu konzipierte Produkte der Bausparkassen ändern nichts am Sachverhalt. Seien Sie vorsichtig, wenn ihr alter Bausparvertrag gekündigt wurde, Sie aber sogleich einen neuen Vertrag angeboten bekommen, um freiwerdendes Kapital neu anzulegen.

Nicht alle Kündigungsgründe rechtswirksam

Nicht jeder Kunde muss die Aufhebung seines Vertrages hinnehmen. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sind zwei von sieben Kündigungsgründe nicht zulässig. Alexander Krolzik, Bausparexperte der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt hierzu: „Wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist oder wenn er zuteilungsreif ist, der Kunde die Zuteilung aber nicht angenommen hat, die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart ist und der Vertrag weniger als zehn Jahre seit Zuteilungsreife läuft, dann sind die Kündigungen unzulässig.“ Bei weiteren zwei Punkten kommt es auf die individuelle Ausgestaltung des Vertrages an: „Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, die Bausparsumme aber nur durch die Einrechnung von Zinsen und/oder Bonuszahlungen erreicht wird und wenn der Vertrag zusätzlich noch weniger als zehn Jahre seit Zuteilungsreife läuft.“

Prüfen Sie daher eingehend, ob die ausgesprochene Kündigung ihres Vertrages auch tatsächlich rechtens ist.

 

Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?

Einfach auf den Gutschein

klicken & aktivieren!

 Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten

als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.

Kommentar 0
Bild Stefan Vetter
blockHeaderEditIcon

_BLOGS_BLOCK_CATEGORIES
blockHeaderEditIcon

Kategorien

_BLOGS_BLOCK_ARCHIVE
blockHeaderEditIcon

Archiv

fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*