Ehrenamt - über die Hälfte der Vereinsvorstände ohne Haftpflicht-Schutz
(1612 x gelesen) im VersicherungEhrenamt - über die Hälfte der Vereinsvorstände ohne Haftpflicht-Schutz
Weniger als die Hälfte (46 Prozent) der deutschen Vereinsvorstände sorgen mit einer Haftpflicht-Police vor, die im Ehrenamt Schäden absichert. Des weiteren besitzen nur gut 20 Prozent der Vereine (22,8 Prozent) eine Veranstalterhaftpflicht, obwohl mehr als jeder zweite (54 Prozent) Events durchführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschers Civey bei Entscheidern in deutschen Vereinen.
Im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox wurden im August diesen Jahres 1.000 Personen zu ihrer Risikoeinschätzung sowie der Absicherung ihres Vereins befragt, die haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung in der Verwaltung oder Organisation eines eingetragenen Vereins mit einem jährlichen Budget von weniger als € 10 Millionen tragen.
Existenzbedrohung bei Schäden
„Vor allem Vereinsmitglieder in leitender Funktion müssen bei mangelnder Absicherung schnell mit persönlicher Haftung rechnen. Aber auch einfache Sach- oder Personenschäden sowie Vermögenshaftpflichtschäden, die sich in der tagtäglichen Vereinsarbeit selten gänzlich vermeiden lassen, können gerade für kleine Vereine schnell existenzbedrohend werden“, so Mario Hartmann, Experte vom Spezialversicherer Hiscox.
Vermögensschäden zählen zu den häufigsten Risiken
Über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügt sogar nur 17 Prozent der Vereine. Die Schadenpraxis der Hiscox zeigt, dass gerade Vermögensschäden neben Sach- und Personenschäden zu den häufigsten Risiken zählen. Denn schnell kann es im operativen Vereins-Geschäftsablauf zu folgenschweren Versehen kommen, beispielsweise Fristversäumnisse bei Förderanträgen oder wenn Klagen wegen unrechtmäßig auf der Vereins-Homepage verwendeter Fotos eingehen.
Fehlender Haftungsschutz ist weitreichendes Problem
Die deutsche Hiscox-Tochter macht in einer Erklärung zur Studie von Civey darauf aufmerksam, dass der fehlende Haftungsschutz ein weitreichendes Problem ist. Laut Auskunft des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. (bvve) gibt es hierzulande rund 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern. Davon übernehmen 20 bis 30 Millionen Menschen ehrenamtliche Tätigkeiten. Wird der aktuelle Mindestlohn zugrunde gelegt, entspricht deren erbrachte Leistung einer Summe von rund € 40 Milliarden pro Jahr.
Risikobewusstsein ist vorhanden
Das Risikobewusstsein für finanzielle Schäden ist den Vereinen durchaus bewusst und knapp 60 Prozent (57,8 Prozent) der Befragten halten eine Haftpflicht zur Absicherung vor Personen- und Sachschäden für sehr wichtig. Werden die Vereins-Verantwortlichen gefragt, was aus ihrer Sicht das größte Haftungsrisiko ist, zeigt sich ebenfalls ein realistisches Bild. Drei von zehn Befragten (29,9 Prozent) halten mögliche Personenschäden bei Dritten für ein großes Risiko. Aber auch Schäden bei einer eigenen Veranstaltung oder Reise (20,3 Prozent) sowie Datenverlust und Datenschutzverstöße (18,4 Prozent) werden als Risiken wahrgenommen. Auf der anderen Seite gaben 29 Prozent an, dass keine der genannten Risiken aus ihrer Sicht relevant ist bzw. dass sie hierzu keine Meinung haben.
Folgen kleiner Nachlässigkeiten
Der Versicherer nennt ein Beispiel aus der eigenen Schadenspraxis, welche Folgen bereits kleine Nachlässigkeiten haben können. So hat ein Geschäftsführer eines Amateursport-Vereins die Dokumentationspflichten verletzt, sodass das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen hat. Nachträglich wurden hohe Summen an Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftssteuer eingefordert. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz hätte der betroffene Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für den entstandenen Schaden einspringen müssen.
Es gilt zu bedenken, dass ehrenamtliche Mitarbeiter oft keine spezielle Ausbildung für ihre Tätigkeit haben und somit entsprechende Fehler folglich schnell passieren können. Ein weiteres Beispiel: bei einer Veranstaltung wurde ein Zuschauer durch einen unsachgemäß angebrachter Lautsprecher schwer verletzt. Der Verantwortliche sollte auch für den Dienstausfall des Verunfallten aufkommen. Hier drohen sechs- oder gar siebenstellige Schadensersatz-Forderungen.
Unterschied zwischen Wahrnehmung und entsprechender Absicherung
„Unsere Umfrage zeigt einen deutlichen Kontrast zwischen Wahrnehmung und De-facto-Absicherung. Ehrenamtliches Engagement sollte für Vereinsmitglieder jedoch nicht mit der Gefahr von eigenen finanziellen Schäden einhergehen – und Vereine nicht nur einen Schadenfall von der Auflösung entfernt sein“, kommentiert Mario Hartmann, der beim Spezialversicherer Hiscox auch für die Vereinshaftpflicht-Police verantwortlich zeichnet.
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