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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Einbruch ohne Spuren

    (18 x gelesen)
    Juli 26 2025

    Einbruch ohne Spuren

    Der Fall eines Ehepaares aus Berlin weist auf eine oftmals übersehene Lücke im Versicherungsschutz hin: Im November vergangenen Jahres wurden die Eheleute Opfer eines Einbruchs. Dabei entwendeten die Diebe aus deren Wohnung Uhren und Schmuck im Wert von rund € 12.000 ohne sichtbare Einbruchspuren zu hinterlassen. Das wurde der Familie zum Verhängnis.

    Versicherer verweigert Schadensregulierung

    Der Hausratversicherer verweigerte die anschließende Schadensregulierung mit Verweis auf die Vertragsbedingungen. In diesen ist geregelt, dass ohne nachweisbaren Einbruch kein Leistungsanspruch besteht. Da an der Wohnungstür durch die der oder die Täter eingedrungen sind keine sichtbaren Aufbruchspuren vorhanden waren, stellte die Polizei die Ermittlungen ein.

    Die Lücke im System

    Dieser Fall steht beispielhaft für ein strukturelles Problem. Hausratversicherungen verlangen meist sichtbare Anzeichen als Nachweis für gewaltsames Eindringen, um einen echten Einbruchdiebstahl anzuerkennen. Aber wie ist nun die Sachlage, wenn Einbrecher modernste Technik verwenden und deshalb keine Spuren hinterlassen? Juristisch gesehen wird dann ein Verbrechen zum einfachen Diebstahl, der in vielen Verträgen nicht abgedeckt ist.

    Gerichte oft auf Seiten der Versicherungsgesellschaften

    Vor dem Landgericht Köln (Az. 20 O 143/21) scheiterte ein Kläger in einem ähnlichen Fall; keine sichtbaren Spuren, so das Gericht, kein Leistungsanspruch. Auch das Oberl

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    Juli 22 2025

    Diebstahl des Fahrzeugs oder das Inhalts

    Sie kommen von der Arbeit oder einem Termin zurück, gehen zu ihrem Auto und bemerken, dass offensichtlich darin eingebrochen oder das komplette Fahrzeug entwendet wurde. Viel zu vielen Menschen ist das bereits wirklich passiert. Laut GDV entstand allein im Jahr 2023 durch Autodiebstähle ein wirtschaftlicher Schaden von mehr als€  310 Millionen Euro (Quelle: https://www.gdv.de/gdv/statistik/autodiebstahl). Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, wie und ob der entstandene Schaden genau versichert ist.  

    Hierbei gibt es einiges zu beachten. Wurden beispielswiese bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände aus dem PKW entwendet, dann kommt es bei der Frage, welche Versicherung in diesem Fall leistet, darauf an, was genau gestohlen wurde. Wir geben Ihnen einen Überblick. 

    Wird der gesamte PKW entwendet, dann springt die Teilkaskoversicherung ein und ersetzt den Schaden. Die Teilkasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert (Marktwert) abzüglich Selbstbeteiligung, sofern eine vereinbart wurde. Das Fahrzeug ist geleast oder wird finanziert? Hier sollten Ihre Kunden unbedingt an die GAP-Deckung denken! 

    Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug: Hier können verschiedene Versicherungen zuständig sein 

    Wie oben bereits erwähnt, spielt bei Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug eine große Rolle, was genau gestohlen wurde. Es wird darin unterschieden, ob lose oder fest verbaute Gegenstände entwendet wurden. 

    Fest eingebaute

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    Kind aus Kfz befreit und dabei Auto beschädigt

    Ein Vater bringt sein Kind zum  Auto, setzt es in den Kindersitz und schließt die Fahrertür. Aus ungeklärten Gründen verriegelt die Schließanlage plötzlich das Fahrzeug; der Autoschlüssel befindet sich im Wageninneren. Leider scheitert ein Versuch des Vaters dem Kind zu erklären wie das Auto entsperrt werden kann, stattdessen schaltet sich die Alarmanlage an. Um die Gefahrensituation zu entschärfen und seinen Nachwuchs aus dieser misslichen Lage zu befreien, schlägt der verzweifelte Vater eine Fensterscheibe ein - allerdings zieht diese Aktion zusätzlich die Fahrzeugtür in Mitleidenschaft - soweit der Fall.

    Kaskoversicherer lehnt Schadenregulierung ab

    Der zuständige Kaskoversicherer lehnt eine Schadenregulierung ab, da laut dem Versicherungsvertragsgesetz und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen der Versicherung vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht gedeckt sind. Aus Sicht der Gesellschaft greift in diesem konkreten Fall der Ausschluss, zumal der Vater die Scheibe mit voller Absicht einschlug.

    Entscheidung der Versicherungsombudsfrau

    Anstatt den juristischen Weg über ein Gericht einzuschlagen, landete dieser Fall auf dem Schreibtisch der Versicherungsombudsfrau - nähere Infos zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie in folgendem Blogaritkel. Diese Instanz ordnete die Schadenregulierung durch den Versicherer an, da der Vorsatzausschluss bei einer notstandsähnlichen Situation nicht greift, sofern

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    E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

    Im vergangenen Jahr waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 990.000 E-Scooter in Deutschland unterwegs. Das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 210.000 Leih-Roller unter anderem von Tier und Lime, stehen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV zum Ausleihen an der Straße bereit.

    Mit geliehenen E-Scootern passieren doppelt so viele Unfälle

    Und obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent der Gesamtmenge an E-Scootern auf deutschen Straßen ausmachen, sorgen sie laut GDV für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Jahr 2023 kamen auf 100 Leih-E-Scooter 0,9 Unfälle, also knapp 1.890 Unfälle pro Jahr.

    Verleiher versichert E-Scooter ausreichend

    Aber was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? „Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind“, beruhigt Melanie Freund-Reupert von der Rating-Agentur Ascore.

    Jetzt kommt aber das große Aber: Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt nur Schäden an D

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