Ist ein überfluteter Lichtschacht ein Fall für die Elementarversicherung?
Sammelt sich Regenwasser auf dem gefliesten Absatz der Kellertreppe einer Immobilie oder in einem Lichtschacht vor dem Kellerfenster bzw. fließt Wasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller integrierte Garage, so liegt keine "Überflutung von Grund und Boden" vor. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt handelt es sich damit auch nicht um einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall im Rahmen einer Elementarschadenversicherung.
Der Fall
Über vier Lichtschächte, die innerhalb der gepflasterten Außenanlage (Terrasse und Eingangsbereich) liegen, trat Wasser in die Kellerräume einer Immobilie ein. Der Hauseigentümer nahm daraufhin seine Elementarschadenversicherung in Anspruch. Der Versicherer lehnte jedoch die Regulierung ab. Der Geschädigte beschritt daraufhin den juristischen Weg, da er sich im Recht sah. Doch weder in erster noch in zweiter Instanz hatte er Erfolg, verhandelt wurde vor dem Landgericht Darmstadt (4 O 301/20).
Anfechtung ohne Erfolg
Dennoch focht er auch das Urteil der zweiten Instanz an. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihn aber mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (12 U 30/24) darauf hin, dass es die Absicht hege, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.
Definition von Überschwemmung
Im Rahmen der Elementarversicherung wird der Begriff Überschwemmung, so das Gericht in sein
Wohngebäudeversicherung - Beitragsanpassung im Neu- und Bestandsgeschäft
Anbei Informationen der VHV Allgemeine Versicherung AG aus Hannover zur Wohngebäudeversicherung:
Angesichts stark gestiegener Schadenaufwendungen der letzten Jahre müssen wir im Neu- sowie im Bestandsgeschäft Beitragsanpassungen vornehmen. Erfahren Sie hier, was sich für Kunden ändert und was hinter der Anpassung steckt.
Gründe für die Beitragsanpassung
Während viele Mitbewerber bereits in den vergangenen zwei Jahren ihre Prämien erhöht haben, reagieren wir nun ebenfalls auf die deutlich gestiegenen Schadenaufwände. Ausschlaggebend sind insbesondere die zunehmenden Schadenfälle durch Unwetterereignisse und Leitungswasserschäden, in Kombination mit der hohen Inflation vergangener Jahre, die es notwendig machen ausgewählte Tarife gezielt anzupassen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität und langfristige Leistungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld zu sichern.
Folgende Anpassungen werden vorgenommen
Von insgesamt 13 Wohngebäudetarifen im Bestand sind lediglich drei Tarifgenerationen von der Anpassung betroffen. Die Beitragserhöhung tritt für Bestandskunden sukzessive ab dem 1. Dezember 2025 bei der jeweiligen Hauptfälligkeit in Kraft.
• Tarif 09.2008: +10 Prozent
• Tarif 12.2016: +10 Prozent
• Tarif 06.2021: +10,3 Prozent
Darüber hinaus wird der aktuell gültige Neugeschäftstarif ab dem 13. September 2025 um 10,3 Prozent erhöht. Die aktuelle Ve
Schadenssumme durch Blitze und Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen
Schadenssumme durch Blitze klettert auf Allzeithoch
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal € 250 Millionen jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: € 330 Millionen leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund 50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden pro Jahr auftraten.
Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019 wurde die Marke von € 1.000 pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon € 1.460 Euro. „Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen
Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen, sofern der Bundesrat der neuen Gefahrstoffverordnung zustimmt. Mit dieser möchte die Bundesregierung di
Überschwemmungen und Prognosen – Die Top-5-Mythen über Hochwasser und Starkregen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.09.2024 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Die Schreckensmeldungen zu Hochwasser und Starkregen reißen nicht ab und viele Menschen sind dadurch in Not. In mehreren europäischen Ländern wie Italien forderten die Hochwasser bereits mehrere Tote. In Deutschland sind aktuell vor allem die Anwohner von Sachsen, Bayern und Brandenburg stark davon betroffen. Auf diese Weise entstehen Versicherern und Hausbesitzern Schäden in Milliardenhöhe.
Doch trotz der Häufigkeit solcher Ereignisse kursieren zahlreiche Mythen und Missverständnis darüber, wie die Wetterextreme entstehen und welche Maßnahmen helfen könnten. Das Team der Debeka stellte daher die größten fünf Mythen auf den Prüfstand.
Mythos 1: Überschwemmungen passieren nur in der Nähe von Gewässern
Nein, auch Gebiete ohne Gewässer in unmittelbarer Nähe sind betroffen. Starkregen kann überall auftreten. Intensive Regenfälle führen gerade in städtischen Gebieten zu Überschwemmungen, weil das Wasser nicht schnell genug abfließen kann. Das liegt teilweise daran, dass viele Flächen versiegelt sind und dass das Wasser nicht in den Boden sickern kann. In hügeligen oder bergigen Regionen fließt das Wasser schneller ab,