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Wer betrunken E-Scooter fährt riskiert seinen Führerschein

Die Fortbewegung mit dem Elektrotretroller, landläufig auch E-Scooter genannt, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Viele Fahrer unterschätzen allerdings die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Elektrokleinstfahrzeug.

1,51 Promille

Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 ORs 70/24) entschied in folgendem Fall: Ein Mann war nachts auf einem Leih-E-Scooter mit 1,51 Promille unterwegs, um seine Freundin nach Hause zu bringen. Er wurde gestellt und das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von € 200 und verhängte zusätzlich ein viermonatiges Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein - mit Erfolg.

Führerscheinentzug als Regelmaßnahme

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind E-Scooter Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie für einen Autofahrer. Das Gericht betonte, dass in der Regel nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen müsse. "Die Benutzung eines E-Scooters durch einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer widerlegt für sich genommen nicht die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB", heißt es im Urteil. Damit widersprach das OLG Hamm der Entscheidung der Vorinstanz und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung.

Keine Ausnahme für E-Scooter-Fahrer

Das Amtsgericht Hamm begründete sein Urteil damit, dass ein E-Sc

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