Kürzungen von gesetzlichem Krankengeld bei Leistungen aus der Berufsunfähigkeit möglich?
(17 x gelesen)Kürzungen von gesetzlichem Krankengeld bei Leistungen aus der Berufsunfähigkeit möglich?
Laut aktuellen Bedingungswerken der Versicherer liegt ein Leistungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall, ärztlich nachzuweisen sind, für mindestens sechs Monate außerstande ist, die zuletzt nachgegangene berufliche Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent auszuüben. In einem derartigen Fall erhält der Versicherte die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend zum Eintritt des Ereignisses.
Im Gegensatz zum Krankengeld soll mit der BU-Rente keine kurzfristige Erkrankung finanziell überbrückt, sondern im Worst Case das monatliche Einkommen ersetzen, um den Lebensstandard bis zum Einsetzen des Rentenalters zu sichern.
Gesetzliches Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeiter und Angestellte von ihrem Arbeitgeber in der Regel weiterhin sechs Wochen lang ihr Arbeitsentgelt. Anschließend übernimmt die Krankenkasse 70 % des gewöhnlich erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts (vgl. § 47 Abs. 1 SGB V). Das Krankengeld ist einschließlich der Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Kürzung oder gar Ausschluss des Krankengeldes bei Bezug einer BU-R
Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
(1013 x gelesen)Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
Eine Frau Jahrgang 1962, stellte mehrfach Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch alle durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt wurden. Sie klagte daher vor dem Sozialgericht Konstanz mit der Begründung, dass sie wegen verschiedener Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, einer fortgeschrittenen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und chronischer Schmerzen weder arbeiten noch ihren Haushalt versorgen könne. Zudem wurde bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.
Welche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht entscheidend mindern
Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigten der Klägerin ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen, da die Frau trotz Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausüben könne. Auch bleibe ihr angesichts der Morbus Crohn-Erkrankung der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Einschränkungen fasst das Gericht folgendermaßen zusammen:
Keine wechselnde Körperhaltung, keine Wirbelsäulenzwangshaltungen respektive Arbeiten im Knien, mit häufigem Bücken, Treppensteigen, in Hockstellung oder mit Sprungbelastungen, kein Heben/Tragen von Lasten über fünf Kilogramm, keine Arbeiten auf Leitern und Gerüste
AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?
(992 x gelesen)AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?
Immer mehr Berufsunfähigkeits-Versicherer bieten den Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) an, der die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall erleichtert. Besonders relevant ist dies bei psychischen Erkrankungen, da deren Anerkennung oft langwierig ist. Ohne AU-Baustein müssen Psychologen und Therapeuten durch Gespräche und Tests die Krankheit nachweisen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bei AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung
Mit einem AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung von 6 Monaten, um rückwirkend eine BU-Rente zu erhalten. Einige Versicherer akzeptieren sogar nur 4 Wochen Krankschreibung, wenn eine fortgesetzte Krankschreibung für mindestens zwei weitere Monate ärztlich bestätigt wird. Die Rentenzahlung erfolgt dann für 18 bis 36 Monate, ohne Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung.
Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt. Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt.
Wichtige Punkte beim AU-Baustein
So vorteilhaft der AU-Baustein auch klingt, es gibt e
Warum Nachversicherungsgarantien in der BU-Police so wichtig sind
(1522 x gelesen)Warum Nachversicherungsgarantien in der BU-Police so wichtig sind
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 31.05.2024 von Jens Lehmann. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen ist kräftig in Bewegung geraten. Mehrere Versicherer haben ihr BU-Angebot stark verbessert und gewähren ihren Kunden großzügige Nachversicherungsgarantien. Davon profitieren vor allem junge Versicherte mit guten Karrierechancen. Bei sprunghaften Gehaltssteigerungen, zum Beispiel durch einen Jobwechsel oder eine Beförderung, kann ihre BU-Rente ganz einfach mitwachsen.
Flexible Nachversicherungsgarantien extrem wichtig
„Solche flexiblen Nachversicherungsgarantien sind in der BU-Beratung extrem wichtig geworden“, sagt Versicherungsvermittler und BU-Experte Tobias Bierl. Denn insbesondere Schüler, Studierende, Jungakademiker oder Arbeitnehmer in Führungspositionen und Zukunftsbranchen hätten ein Problem: „Die Rentenhöhe ihrer BU bei Vertragsabschluss passt oft schon nach kurzer Zeit im Job nicht mehr zu ihrem Bedarf. Sie sind massiv unterversichert, weil die BU-Rente Gehaltssprünge nicht oder nur unzureichend abbildet.“
Da hilft Versicherten auch die übliche BU-Beitragsdynamik mit den konventionellen Steigerungen zwischen 3 und 5 Prozent nicht weiter. Denn in jungen Berufsjahren wäch