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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Hausratversicherung – Einbruchdiebstahl abgesichert, einfacher Diebstahl nicht

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 03.08.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl – auf diesen wichtigen Grundsatz weist der Bund der Versicherten (BdV) mit Blick auf die Hausratversicherung hin. Demnach ist zwar Einbruchdiebstahl versichert, meist aber nicht der einfache Diebstahl. Was das in der Praxis konkret bedeutet, erfahren Sie hier.

Als Versicherungsort sehen Hausratversicherungen die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus an. Dazu gehören auch Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Das berichtet der Bund der Versicherten (BdV) vor dem Hintergrund der aktuellen Urlaubszeit, die nicht selten auch Langfinger auf den Plan ruft.  
Versicherungsschutz besteht demnach auch für Räume in Nebengebäuden, einschließlich Garagen und abschließbaren Räumen im Keller, oder auf dem privat genutzten Dachboden. Wichtig ist dabei, dass sich solche Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses befinden.

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl

Werden nun Dinge vom eingangs beschriebenen Versicherungsort gestohl

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Dez 06 2022

Stehlgutliste in der Hausratversicherung

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.10.2022 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

In der dunklen Jahreszeit wächst bei vielen Deutschen die Sorge, Opfer eines Einbruchsdiebstahls zu werden. Die Hausratversicherung sei der beste Schutz gegen die finanziellen Folgen einer solchen Tat, stellt der Bund der Versicherten (BdV) in einer Mitteilung klar. „Hausratversicherer kommen für gestohlene Habseligkeiten nach einem Einbruch auf und zahlen den Wiederbeschaffungspreis“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. Voraussetzung sei hier allerdings eine sogenannte Stehlgutliste, so Boss.

Stehlgutliste hat hohe Bedeutung

Der Stehlgutliste komme eine hohe Bedeutung zu, da sie die entwendeten Gegenstände gegenüber der Versicherung aufliste und somit den Wert der gestohlenen Habseligkeiten beziffere, wie die Verbraucherschützer ausführen. Daher forderten Versicherungen sowie Polizei die Stehlgutliste im Fall eines Einbruchs regelhaft von den Einbruchsopfern an.
Versicherte sollten dabei möglichst schon vor einem etwaigen Einbruch ihr gesamtes Hab und Gut dokumentieren – sprich: ihren Besitz regelmäßig auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewah

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