header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
    Feb 20 2023

    Erben trotz fehlender Erwähnung im Testament

    Bei Geld hört die Freundschaft auf. Dieses Sprichwort bewahrheitet sich leider häufig, wenn es um das Thema Erbschaft geht. Dabei geraten die Hinterbliebenen auch ernsthaft aneinander. Deshalb empfiehlt es sich zeitig ein Testament aufzusetzen. Nicht selten werden allerdings dabei Erbberechtigte übergangen. Wer aber hat dennoch  Anspruch auf einen Teil des Vermögens, das der Verstorbene hinterlässt, wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat sein Erbrecht eingebüßt?

    Erbrechtsgarantie

    Hierzulande gilt die sog. Erbrechtsgarantie, die im deutschen Erbrecht verankert und im Grundgesetz Art. 14 GG niedergeschrieben ist. Damit ist gewährleistet, dass Vermögen privat über den Tod hinaus übertragen werden kann und nicht dem Staat zufällt. Somit muss sich niemand sorgen bei der Verteilung der Erbmasse ausgeschlossen zu sein, nur weil er im Testament nicht berücksichtigt wurde.

    Anspruch auf Pflichtteil

    Beim Erbe greift der sog. Pflichtteil, auf den haben Kinder auch  Anspruch, wenn sie nicht ehelich sind oder gar adoptiert wurden. Existieren keine Kinder, so kann der besagte Anteil den Eltern des Verstobenen zugesprochen werden. Ehepartner haben laut § 2303 BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) ein Anrecht auf den Pflichtteil, solange die Ehe bis zum Tod des Partners andauerte.

    Höhe des Pflichtteils

    Der Pflicht

    Hier weiter lesen ...

    Altersarmut und hohes Eigenkapital beim Immobilienkauf

    11 Millionen Haushalten in Deutschland droht Altersarmut

    Der Versicherer-Gesamtverband GDV fordert einen Ausbau der Förderung von Geringverdienern bei der Altersvorsorge. Hintergrund ist eine aktuelle Studie, die das Forschungsinstitut Prognos im Auftrag des GDV vorgelegt hat. Ein Kernergebnis lautet: Auch bei großer Sparbereitschaft haben elf Millionen Haushalte hierzulande nicht genug Geld für eine private Vorsorge übrig. „In vier von zehn Haushalten mit Personen im Erwerbsalter ist der finanzielle Spielraum selbst dann zu klein, wenn sie ihr monatlich frei verfügbares Geld vollständig für die Altersvorsorge einsetzen würden“, führt Prognos-Studienleiter Oliver Ehrentraut aus.

    Verschärfend kommt derzeit die hohe Inflation hinzu, die einkommensschwache Haushalte besonders trifft. Diese mussten im April eine Konsumausgabensteigerung von 7,8 Prozent verkraften, während es im Durchschnitt aller Haushalte 5,7 Prozent waren. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen plädiert angesichts dieser Studienergebnisse für eine Reform des Fördersystems: „Eine Erhöhung der Zulagen ist nötig.“ Unabhängig davon kann eine neutrale, professionelle Finanzberatung schon heute dabei helfen, Sparpotenziale auszuloten und die vorhandenen Mittel möglichst lukrativ für die private Altersvorsorge zu nutzen.

    Immobilienkäuf

    Hier weiter lesen ...

    Warum die Hausratversicherung auch Elementarschäden abdecken sollte

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 30.11.2022 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Teilen verwenden zu dürfen.

    Man kann es nicht oft genug betonen: Mit klassischen Wohngebäude- und Hausratversicherungen lassen sich Schäden durch Naturgefahren reihenhausweise, pardon, reihenweise versichern – Blitz, Frost, Sturm, Feuer, Hagel. Fehlt da was? Leider ja. Immobilien und Mobiliar, die durch sogenannte Elementargefahren geschädigt werden, sind gesondert abzusichern. Nur wer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließt, ist auch bei Überschwemmungen, Rückstau, Sturmfluten, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck bis hin zum Vulkanausbruch finanziell geschützt.

    Wichtiger Schutz fehlt häufig

    Das Problem: Bisher fehlt jedem zweiten Gebäude in Deutschland ein solcher erweiterter Schutz. In der Hausratversicherung ist die Elementarklausel noch seltener anzutreffen. Vielen Gebäudebesitzenden seien die Risiken schlichtweg nicht präsent, weiß Bianca Boss, Vorständin vom Bund der Versicherten (BdV). Und auch Mieter sollten sich wappnen. „Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht de

    Hier weiter lesen ...

    Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus

    Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist in den neuen Bundesländern für 2023 leicht gestiegen. Sie liegt dennoch nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung der alten Bundesländer. Etwa knapp 27% aller Kinder bis 14 Jahre sind durch eine private Unfallversicherung geschützt.

    Erhöhung der Berechnungsbasis

    Die Berechnungsbasis (§18 SGB IV) für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung erhöht sich in 2023 in den neuen Bundesländern auf € 39.480 und in den alten Bundesländern auf € 40.740.

    Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine wichtige Absicherung für Kinder und Jugendliche, aber leider oft nicht ausreichend. Der Kapitalbedarf und der Mehraufwand der betroffenen Familie werden im Ernstfall nicht gedeckt. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2023 weniger als 600 EUR. Und denken Sie daran: Diese Rente steigt nicht mit zunehmendem Alter.

    Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bedeutet Ausschnittsdeckung

    Bei ca. 80% aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der

    Hier weiter lesen ...

      Bild Stefan Vetter
      blockHeaderEditIcon

      _BLOGS_BLOCK_CATEGORIES
      blockHeaderEditIcon

      Kategorien

      _BLOGS_BLOCK_ARCHIVE
      blockHeaderEditIcon

      Archiv

      fusszeile-maklerwun
      blockHeaderEditIcon
      Benutzername:
      User-Login
      Ihr E-Mail
      *