Lebensversicherungskunden sind unzureichend informiert
Der Lebensversicherungskunde erhält von seiner Gesellschaft jährlich eine sogenannte Standmitteilung. Diese soll dem Versicherten einen Überblick über das aktuell erreichte Vorsorgevermögen verschaffen, sowie über den zu erwartenden Auszahlungsbetrag zum Vertragsende informieren, um spätere Investitionen besser planen zu können.
Standmitteilungen kommen nur selten gesetzlichen Vorschriften nach
Am 08.05.15 habe ich bereits in einem Blogartikel über bestehende Mängel bezüglich dieser Mitteilungen berichtet. So belegt die aktuelle Studie des Policenkäufers Partner in Life (PIL), dass Standmitteilungen oftmals nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die PIL-Experten untersuchten dazu Mitteilungen der 35 größten Versicherer in Deutschland, welche 90 Prozent des Marktes abdecken.
Nur 5 von 35 Gesellschaften erfüllen Vorgaben
Das Ergebnis der PIL stellt den Versicherern ein schlechtes Zeugnis aus, denn gerade fünf der Unternehmen (Volkswohlbund, R + V, PB Lebensversicherung, Debeka und Axa) erfüllen die gesetzlichen Standards laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im vollen Umfang. Die restlichen Anbieter liefern ihren Kunden nur einen unvollständigen Überblick zum Vertragsverlauf; manche Gesellschaften verweigern die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nahezu gänzlich.
Bewertungsreserven sind komplett auszuweisen
Nach § 153 Abs. 1 und 3 VVG sind Versicherer verpflichtet die rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven (BWR) komplett auszuweisen. Es darf keinesfalls nur die sog. Sockelbeteiligung, d.h. die Mindestbeteiligung an der BWR, offengelegt werden, bemängeln die Experten der PIL. Ist im Schriftstück allerdings nur die Sockelbeteiligung aufgeführt, besteht für den Versicherungskunden keine Möglichkeit, sich Klarheit über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs bezüglich des Vertrages zu verschaffen. Dean Goff, Vorstand der PIL, der jährlich Tausende Standmitteilungen analysiert , kritisiert: „Leider ist es aber gängige Praxis. Nur wenige Versicherer legen die Karten transparent und nachvollziehbar auf den Tisch.“
Inkorrekte Ausweisung der Garantieleistungen
Ein weiterer Punkt, der zu bemängeln ist, sind inkorrekt ausgewiesene Garantieleistungen. Dean Goff beanstandet hier die fehlende Definition, es ist somit unklar was beinhaltet sein muss. Zusätzlich erachten es nur wenige Versicherer für notwendig, ihren Kunden konkret mitzuteilen, welche Ablaufsumme ausbezahlt wird, d.h. die Garantieleistung, inklusive der jeweiligen zum Stichtag erwirtschafteten Überschüsse.
In meinen Augen ist das eine äußerst schwache Leistung der deutschen Lebensversicherer.
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