google bewertungen
blockHeaderEditIcon

Fragwürdige Geschäfte bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Viele Gesellschaften belehrten ihre Kunden häufig nicht vorschriftsmäßig über Widerrufsrechte für zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossene Renten- und Lebensversicherungen. Nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz a.F. (VVG) war die Widerrufsbelehrung nur dann ordnungsgemäß, wenn sie in drucktechnisch deutlicher Form darüber aufklärte und darauf hinwies, ab welchem Zeitpunkt die Frist für den Widerspruch beginnt. Außerdem galt ab den 01. August 2001 der Vermerk, dass der Widerspruch in Textform erfolgen muss.

Ewiges Widerrufsrecht

Wurden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besitzen die Verträge mitunter ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“, so entschied der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 07. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) und 29. Juli 2015 (Az. IV 384/14 und IV ZR 448/14). Fondsgebundene Verträge unterliegen dem Urteil vom 11. November 2015 (Az. IV ZR 513/14).

Rund-um-Sorglos-Pakete schießen wie Pilze aus dem Boden

Firmen, welche die Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages als Rund-um Sorglos-Paket anbieten, schossen in letzter Zeit wie Pilze aus dem Boden. Darf man den rosigen Werbeversprechen glauben, muss sich der Kunde selbst um nichts kümmern. Für ihn wird Widerspruch bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingelegt und falls not

Hier weiter lesen ...

Lebensversicherungskunden sind unzureichend informiert

Der Lebensversicherungskunde erhält von seiner Gesellschaft jährlich eine sogenannte Standmitteilung. Diese soll dem Versicherten einen Überblick über das aktuell erreichte Vorsorgevermögen verschaffen, sowie über den zu erwartenden Auszahlungsbetrag zum Vertragsende informieren, um spätere Investitionen besser planen zu können.

Standmitteilungen kommen nur selten gesetzlichen Vorschriften nach

Am 08.05.15 habe ich bereits in einem Blogartikel über bestehende Mängel bezüglich dieser Mitteilungen berichtet. So belegt die aktuelle Studie des Policenkäufers Partner in Life (PIL), dass Standmitteilungen oftmals nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die PIL-Experten untersuchten dazu Mitteilungen der 35 größten Versicherer in Deutschland, welche 90 Prozent des Marktes abdecken.

Nur 5 von 35 Gesellschaften erfüllen Vorgaben

Das Ergebnis der PIL stellt den Versicherern ein schlechtes Zeugnis aus, denn gerade fünf der Unternehmen (Volkswohlbund, R + V, PB Lebensversicherung, Debeka und Axa) erfüllen die gesetzlichen Standards laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im vollen Umfang. Die restlichen Anbieter liefern ihren Kunden nur einen unvollständigen Überblick zum Vertragsverlauf; manche Gesellschaften verweigern die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nahezu gän

Hier weiter lesen ...

Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*