Nov 26 2016

Schutz vor hohen Zahnarztkosten

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlungen drastisch reduziert. Aktuell wird lediglich der sogenannte Festzuschuss übernommen.

Festzuschuss übernimmt 50 % der Standardtherapie

Der individuelle zahnmedizinische Befund – hier wird der Gesamtzustand des Gebisses berücksichtigt – entscheidet darüber, welche Zuzahlung die GKV leistet. Den Krankenkassen und Zahnärzten wird dafür eine Liste mit rund 50 Einzelbefunden übermittelt, auf deren Basis der jährlich angepasste Festbeitrag ausgewiesen ist. Je nach Ausgangssituation der Zähne vor einer  Behandlung setzt sich der GKV-Anteil für den Patienten aus diversen Festzuschüssen zusammen. Dabei ist maßgeblich der jeweilige Befund über die Höhe ausschlaggebend. Die Krankenkassen beteiligen sich zu 50 % an der festgeschriebenen Regelversorgung bzw. Standardtherapie. Dieser Anteil lässt sich noch durch das Bonusheft, indem regelmäßigen Zahnarztbesuche dokumentiert sind, geringfügig steigern.

Bei höherwertiger Versorgung muss Patient in eigene Tasche greifen

Der Festzuschuss bei Zahnersatz bleibt immer gleich, unabhängig davon, ob sich der Patient für eine Standardtherapie oder eine höherwertige Versorgung entscheidet. Liegen die Kosten bei einer Regelversorgung beispielsweise bei € 1.000, erstattet die GKV € 500. Entscheidet sich der zu Behandelnde jedoch für eine teurere Variante, muss er die Differenz aus eigenen Mittel bestreiten.

Volkskrankheit Karies

Im August veröffentlichte das Institut der deutschen Zahnärzte die neue „Deutsche Mundgesundheitsstudie“. Untersucht wurden bei über 4000 Patienten Schäden an Schmelz und Wurzel. Das Ergebnis ist erschreckend. Ein 15-jähriger hat im Schnitt 1,8 kariöse Zähne, bei Personen im Alter von 35 bis 44 Jahre sind bereits 14,5 Zähne betroffen und bei den 65- bis 74-jährigen sogar 22,1. Probleme mit Zähnen verursachen nicht nur Schmerzen, sondern kosten für einen GKV-Versicherten auch viel Geld.

Zahnzusatzversicherungen reduzieren die Zuzahlung

Wie bereits oben erwähnt, gibt es den Zuschuss nur für die sogenannte Regelvorsorge. Wünscht der Patient Implantate, Inlays oder Goldkronen, muss er tief in die eigene Tasche greifen. Allerdings kann die private Zuzahlung mit einer privaten Zahnversicherung um bis zu 90 % reduziert werden. „Wenn für alle existenziellen Risiken bereits Versicherungsschutz besteht und durch eine Zusatzversicherung eine tatsächliche finanzielle Entlastung vorhanden ist oder ein großer medizinischer Mehrwert entsteht, machen solche Policen Sinn“, so Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Deckungsumfang ist wichtig

Wichtig ist, auf die Versicherungsleistungen zu achten. Auch gilt, je älter eine Person beim Abschluss eines Vertrages ist, desto höher ist der Beitrag. Fehlende Zähne ohne Lückenschluss führen zu einem Beitragszuschlag oder schlimmstenfalls zur Ablehnung des Vertrages. Im Regelfall beträgt die Wartezeit acht Monate, bevor der Versicherer leistet. Auch ist die Summe in den ersten drei bis fünf Jahren nach oben begrenzt.

Wichtige Leistungsdetails

Nachfolgende Leistungen kann eine private Zahnversicherung enthalten:

1) Prophylaxe
- professionelle Zahnreinigung
- Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Zahn-, Kiefer- und Munderkrankungen

2) Zahnbehandlung
- Füllungen
- chirurgische Maßnahmen
- paradontologische Leistungen
- Wurzelkanalbehandlungen
-  Aufbiss- und Schienenbehelfe

3) Kieferorthopädie
- Verhütung, Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen

4) Zahnersatz
- Inlays
- Zahnkronen
- Zahnprothesen
- Zahnbrücken
- Stiftzähne
- Knochenaufbau
- Reparaturen des Zahnersatzes

Bei der letzten Gruppe handelt es sich um den teuersten Bereich. Wichtig dabei ist, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet und auch bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung leistet.
 

 

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