Verschiedene Versicherungen schützen vor den Folgen von Diebstahl

    Die Zeitumstellung vor einigen Tagen läutete endgültig die warme Jahreszeit ein – nun können wir uns wieder über längere Tage freuen, an denen man auch wieder mehr unternehmen und Ausflüge machen kann. Doch auch andere freuen sich darüber, dass die Menschen wieder mehr draußen unterwegs sind. So nutzen Diebe logischerweise die Abwesenheit der Bewohner als willkommene Gelegenheit, um Hab und Gut zu entwenden. Ob für zu Hause oder unterwegs – zum Glück gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, die im Fall von Diebstahl den notwendigen Schutz bieten.

    Was kann versichert werden und über welchen Schutz?

    Grundsätzlich sind lose, also nicht fest verbaute, Gegenstände versichert. Die passende Versicherung hierfür ist die Hausratversicherung. Häufig erstatten Versicherungen für die entwendeten Gegenstände den Neuwert. Da bei Einbrüchen oftmals auch Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Türen und Fenstern oder an Möbelstücken entstehen, begleichen viele Versicherungen ebenfalls die Kosten von Vandalismus.

    Wer zahlt bei Diebstahl außerhalb der Wohnung?

    Auch hier deckt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden ab. Bitte beachten: Dafür ist bei den meisten Anbietern allerdings ein entsprechender Tarif notwendig. Versichert sind hier beispielsweise Diebstähle aus dem Garten, Kleingarten, a

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    Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 04.11.2024 von Rene Weihrauich. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung will gut überlegt sein, denn sie hat weitreichende Folgen. Hilfreich ist dabei ein Blick auf die unterschiedlichen Leistungen von GKV und PKV.

    „Die gesetzliche Krankenversicherung ist doch völlig ausreichend, oder?“ Wenn auch Sie dieser Meinung sind, liegen Sie damit nicht einmal so falsch: Die GKV deckt Leistungen zur medizinischen Grundversorgung ab. Wer krank wird, bekommt die medizinisch notwendige Behandlung. Allerdings auch nicht mehr. Und bei näherem Hinsehen kommen dann doch Zweifel, ob das tatsächlich „völlig ausreichend“ ist.

    Behandlung beim Top-Arzt? Schwierig…

    Nehmen wir einen simplen Arztbesuch. Schon bei der Wahl der Praxis gibt es für GKV-Versicherte eine Einschränkung. Sie können nur zu einem kassenärztlich zugelassenen Mediziner gehen. Gerade bei Fachärzten haben viele der besten Spezialisten keine Kassenzulassung und behandeln nur Privatpatienten. Das wird ohne PKV-Police richtig teuer.

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    Ist ihre Privathaftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand?

    Ein klassischer Fall: Ein entspannter Abend, Sie sitzen mit ihrem Kameraden auf der hellen Couch, schauen sich einen Film an und trinken Rotwein. Dabei verschüttet der Gast versehentlich den Inhalt seines Glases auf der Couch - die Flecken sind hartnäckig und lassen sich nicht mehr entfernen. Kein Problem bei einer Privathaftpflichtversicherung (PHV), die eigentlich jeder hat. Schließlich haben die meisten Deutschen die Bedeutung dieser Policen erkannt - nur leider gehört ihr Bekannter zu den knapp 20 Prozent der Bundesbürger, die laut einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf verzichtet haben. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Allerdings ist er knapp bei Kasse und kann die Kosten für ein neues Möbelstück nicht übernehmen.

    Forderungsausfalldeckung

    Es bleibt also an Ihnen hängen, sich eine neue Couch zuzulegen. Es sei denn, Sie haben bei ihrer Privathaftpflicht aufgepasst und auf eine Forderungsausfalldeckung geachtet. Dann nämlich kommt ihr eigener Versicherer für den Schadenersatz auf. "Die Forderungsausfalldeckung als Eigenschutz, wenn der Schädiger über keine Haftpflichtversicherung verfügt und nicht leisten kann, stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die heute in fast allen guten Produkten entha

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    Apr 02 2025

    Pedelec-Unfälle auf hohem Niveau

    Ob auf dem Arbeitsweg, in der Freizeit oder als sportliches Fortbewegungsmittel – Pedelecs sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch mit der steigenden Zahl an Nutzern nehmen auch die Unfälle drastisch zu. Waren es 2014 noch rund 2.200 registrierte Unfälle mit Personenschaden, sind es inzwischen fast 24.000 pro Jahr – mehr als eine Verzehnfachung binnen weniger Jahre.

    Pedelec vs. E-Bike

    •    Pedelecs: Pedelecs unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie gelten rechtlich als Fahrrad, können ohne Führerschein gefahren werden und werden in Unfallstatistiken separat erfasst.
    •    E-Bikes: Fahrzeuge, die den Fahrer auch über 25 km/h unterstützen, werden als Kleinkrafträder klassifiziert. Sie unterliegen strengeren Regelungen und sind häufig in den Unfallstatistiken nicht mehr enthalten.
    Zur Einordnung: Etwa 90 Prozent des Marktes für Elektroräder machen Pedelecs aus. Der Begriff "E-Bike" wird im Alltag oft fälschlicherweise als Oberbegriff für alle elektrisch unterstützten Fahrräder verwendet, obwohl damit meist Pedelecs gemeint sind.

    Höheres Tempo, schwerere Folgen

    Pedelec-Fahrer sind oft schneller unterwegs als klassische Radfahrer, und genau das wird ihnen zum Verhängnis. Wer mit 25 km/h auf ein Hindernis prallt, erlebt eine ganz andere Aufprallenergie als bei gemäßigten 15 km/h.

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      Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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