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Juli 29 2014

Wohngebäudeversicherung

 

Dieser Vertrag schützt Ihre Immobilie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Vandalismus. Durch die fortschreitende Klimaveränderung empfiehlt sich auch der Einschluss von Elementarschäden, diese sind: Überflutung von Gewässern, Überflutung durch Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Lawine und Vulkanausbruch.

Hauptrisiko Leitungswasser

Die Schadenstatistiken der letzten Jahre besagen, dass die Leistungen für Schäden durch Feuer und Sturm/Hagel in etwa gleich hoch waren. Die Leitungswasserschäden waren ca. ein Drittel höher als die beiden anderen Schadensursachen gemeinsam. Marode Leitungswasserrohre stellen das größte Gefahrenpotential, v.a. bei älteren Immobilien, dar.

Gleitender Neuwert

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt sich um eine gleitende Neuwertversicherung – Definition siehe unter: Hausratversicherung.

Sonderkündigungsrecht

Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag.

Versicherungssumme prüfen

Bitte lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Vertrag die aktuelle Versicherungssumme abdeckt ist. Sind seit dem Vertragsabschluss Maßnahmen durchgeführt worden, die sich werterhöhend auswirken, wie z.B. der Ausbau des Dachgeschosses, der Einbau einer Sauna oder eines Büros im Untergeschoss, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Bau einer Garage? Diese Änderungen müssen dem Versicherer angezeigt werden, um die Versicherungssumme zu erhöhen. Die Erfahrung besagt, das das bei vielen Immobilien versäumt wurde. Tritt der Schadensfall ein, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Teuerste Sparte für Gesellschaften

Die Wohngebäudeversicherung ist die defizitärste aller Versicherungssparten. In den letzten Jahren standen im Schnitt einer Einnahme von € 1,00 die Ausgabe von € 1,07 gegenüber. Alle Versicherer waren dadurch gezwungen, ihre Prämien deutlich anzupassen.

Prämienerhöhung

Falls ihre Prämie erhöht wird, kündigen Sie bitte nicht sofort, sondern lassen erst prüfen, ob Sie im Markt ein besseres Angebot finden. Es ist problematisch einen neuen Vertrag zu bekommen, wenn bereits ein Vorschaden vorliegt. Außerdem werden bei manchen Gesellschaften nur Objekte bis zu einem Alter von max. 40 Jahren versichert oder wenn das Objekt generalsaniert wurde. Häufig werden Verträge im Schadensfall von Seiten des Versicherers gekündigt. Vermeiden Sie dies unbedingt und kündigen den Vertrag Ihrerseits, denn der neue Versicherer fragt immer, wer den Vorvertrag gekündigt hat.

Selbstbeteiligung

Der Einschluss einer Selbstbeteiligung (SB) ist sinnvoll, da dadurch die Prämie reduziert wird. Wie oben angeführt, ist diese Versicherungssparte für die Versicherer ein Minusgeschäft und die Gesellschaften versuchen, schlechte Risiken zu vermeiden. Schlechte Risiken sind einerseits Immobilien mit Vorschäden und ältere Häuser, zum anderen auch derjenige, der viele Schäden verursacht. Daher macht es keinen Sinn, den Vertrag in Anspruch zu nehmen, wenn nach einem Sturm zwei Ziegel vom Dach gefallen sind.

 

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