Wert der Arbeitskraft
Eingangs eine kleine Rechnung zur Verdeutlichung: Ein Arbeitnehmer hat 2013 durchschnittlich im Monat € 3449 verdient (Quelle: statistisches Bundesamt). Nehmen wir an, die Person in unserem Beispiel ist 30 Jahre alt. Der Wert ihrer Arbeitskraft beträgt bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren: € 1.531.356 (ohne Lohnerhöhungen).
Nur jeder Vierte hat Berufsunfähigkeitsversicherung
Dreiviertel aller deutschen Haushalte besitzen eine Hausratversicherung, fast die gleiche Anzahl eine private Haftpflichtpflichtversicherung und annähernd jedes neue Auto wird vollkaskoversichert. Um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, welche die Grundlage eines unabhängigen Lebens ist, kümmert sich allerdings nur jeder Vierte.
Ein Grund für die schlechte Quote kann die mangelhafte Aufklärung sein. In einer Umfrage im Auftrag der „HDI Lebensversicherung“ meinten 54 % der Befragten, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit einspringt.
Staatliche Leistung sehr gering
Ein Irrglauben, wie die durchschnittliche Rente von € 600 im Monat beweist, die in Form der Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Die Rente für alle ab 01.01.1961 Geborene ist allerdings nicht auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit abgestellt, sondern auf die allgemeine Fähigkeit zu arbeiten. Somit kann von staatlicher Seite auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden ohne zu prüfen, ob der Arbeitnehmer auch eine Anstellung finden kann. Im Gegensatz dazu wird bei den aktuellen Tarifen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht auf einen anderen Beruf verwiesen. Das heißt im Klartext: Kann der zuletzt ausgeübte Beruf zu weniger als 50 % ausgeübt werden, wird geleistet.
Im Jahr 2013 wurde 176.682 Anträge auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben. Weitere 648.259 Neurentner schieden aus Altersgründen vom Berufsleben aus. Somit stehen vier neuen Altersrentner einem Rentner mit Erwerbsminderung gegenüber (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Insgesamt beziehen 1,719 Millionen Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Personen, die gar nicht oder nicht lange genug in die Rentenkasse einbezahlt haben, sind nicht erfasst. Sie haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Nicht enthalten sind auch die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten keine Rente, wenn sie in einer anderen Tätigkeit, auf die sie verwiesen wurden, keine Anstellung finden.
Jeder vierte Arbeitnehmer betroffen
Lt. Statistik muss jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben oder ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden, heißt es auf der Homepage der „deutschen Rentenversicherung“. Etwa 40 % der heute 20-jährigen werden lt. deutscher Aktuarvereinigung (DAV) aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Das sind erschreckende Zahlen und viele bedauernswerte Einzelschicksale!
Die Hauptursachen für Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind:
32 % Psyche
21 % Skelett/Bewegungsapparat
15 % Krebs
8 % Herz und Kreislauf
(Quelle: Morgen & Morgen, Stand: April 2014)
Jeder Beruf hat seine individuellen Anforderungen. So gibt es Tätigkeiten, die mit größeren Gefahren verbunden sind und welche, die statistisch gesehen, ungefährlicher sind. Allerdings bietet keine Beschäftigung die Garantie, dass nichts passiert.
Medien suchen Negativbeispiele
In den Medien wird immer wieder über die angeblich mangelhafte Zahlungsmoral der Versicherer berichtet. Dabei muss erst geklärt werden, ob überhaupt ein Anlass zur Leistung vorliegt. Wurden bei Antragstellung falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht bzw. ist der entsprechende Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht, erfolgt auch keine Regulierung. Dies sind die beiden Hauptgründe, weshalb keine Leistung von Seiten der Versicherer erfolgt. Was interessiert unsere Medien heutzutage? Sind es die ca. 80.000 Leistungsfälle, die in den letzten zwei Jahren abgewickelt wurden oder die paar Prozent aller Fälle, bei denen etwas schiefgelaufen ist?
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