google bewertungen
blockHeaderEditIcon

Hundehalterhaftpflichtversicherung – unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Laut § 833 BGB haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Vierbeiner anrichtet. Eine Hose beispielsweise, die bei einem Sturz zerrissen wird, kann leicht aus dem eigenen Geldbeutel ersetzt werden. Kommt es allerdings zu einem Personenschaden, können die Folgen existenzbedrohend sein. Weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung finden Sie hier.

Keine einheitliche Regelung in den Bundesländern

Die Versicherungspflicht für Hundehalter ist hierzulande nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob und unter welchen Bedingungen Vierbeiner versichert werden müssen. Da die regionalen Unterschiede groß sind, hier eine Übersicht:

In folgenden sechs Bundesländern gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter:

Berlin – mindestens € 1 Million pro Versicherungsfall und Selbstbeteiligung (SB) maximal € 500.

Hamburg - mindestens € 1 Million pro Versicherungsfall und SB maximal € 500.

Niedersachsen – mindestens € 500.000 für Personen- und € 250.000 für Sachschäden. Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind Hunde, die jünger als sechs Monate sind.

Sachsen-Anhalt - mindestens € 1 Million für Personen- und Sachschäden, sowie € 50.000 für Vermögensschäden. Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind Hunde, die jünger als drei Monate sind.

Schleswig Holstein – mindestens € 500.000 für Personen- und € 250.000 für Sachschäden für mindestens zwei Schadensfälle im Jahr. Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind Hunde, die jünger als drei Monate sind.

Thüringen - mindestens € 500.000 für Personen- und € 250.000 für sonstige Schäden.

In den neun aufgeführten Bundesländern gilt eine rassebezogene Versicherungspflicht:

Bayern - versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Gleiches gilt für folgende Rassen – hier haben Hundehalter aber die Möglichkeit, sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou) und Rottweiler.

Als Mindestanforderungen gilt in eine Versicherungssumme von € 1 Million für Personen- und € 250.000 für Sachschäden.

Baden-Württemberg - versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.

Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.

Im Gesetzestext finden sich keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen.

Brandenburg - versichert werden müssen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen in Brandenburg als gefährlich (Hundehalter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“): Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Im Gesetzestext finden sich keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen.

Bremen - versichert werden müssen: Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire , Terrier, Staffordshire Bullterrier und alle Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Im Gesetzestext finden sich keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen.

Hessen - versichert werden müssen: Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Als Mindestanforderungen gilt in eine Versicherungssumme von € 500.000.

Nordrhein-Westfalen - versichert werden müssen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Außerdem alle anderen großen Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter und Gewicht von mindestens 20 Kilogramm).

Als Mindestanforderung gilt eine Versicherungssumme von € 500.000 für Personen- und € 250.000 für sonstige Schäden.

Rheinland-Pfalz - versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier.

Als Mindestanforderung gilt eine Versicherungssumme von € 1 Million für Personen- und € 250.000 für sonstige Schäden.

Sachsen - versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, sowie deren Kreuzungen untereinander.

Die Versicherungspflicht gilt für Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Hundehalter können ihren Vierbeiner können mittels Gutachten als ungefährlich einstufen lassen, womit die Versicherungspflicht entfällt.

Im Gesetzestext finden sich keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen.

Saarland – versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier.

Hundehalter können ihren Vierbeiner können mittels Gutachten als ungefährlich einstufen lassen, womit die Versicherungspflicht entfällt.

Als Mindestanforderungen gilt in eine Versicherungssumme von € 1 Million für Personen- und € 500.000 für Sachschäden.

Wichtig zu wissen ist, dass in den meisten dieser Bundesländer neben den als gefährlich geltenden Rassen auch alle anderen Hunde als gefährlich eingestuft werden können, wenn diese Wesensauffälligkeiten zeigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie andere Tiere oder gar Menschen beißen.

Ein Bundesland hat eine ganz anderen Regelung

Mecklenburg Vorpommern - hier ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht freiwillig – egal, um bei welcher Rasse.

Tierkrankenversicherung macht Sinn

Wussten Sie, dass sich fast die Hälfte aller Hunde in ihrem Leben einer Operation unterziehen muss? Aus diesem Grund macht eine Tierkrankenversicherung Sinn – weitere Infos finden Sie hier.

 

 

 

Kommentar 0
Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*