Mär 09 2015

Riester-Rente – ein Steuergeschenk?

Ist die Riester-Rente steuerfrei? Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucher, wenn er den Politikern und den Werbeversprechen der Anbieter Glauben schenkt. Man liest von „Zulagen“,  „Steuergeschenken“ oder „Steuervorteilen“.

In der Auszahlungsphase ist Riester voll zu versteuern

Die Augen weden dem Sparer am Ende der Laufzeit geöffnet, wenn die  Auszahlungsphase beginnt. Denn ab diesem Zeitpunkt ist die Rente in voller Höhe zu versteuern. Der Gesetzgeber nennt dies eine nachgelagerte Besteuerung. Zahlungen im Ansparstadium werden teilweise mit Zulagen und/oder steuerlicher Absetzbarkeit gefördert und so dem Interessenten „schmackhaft“ gemacht. Während in der Auszahlungsphase das „böse Erwachen“ kommt – dann hält das Finanzamt „die Hand“ auf.

Ist es wirklich ein Geschenk des Staates, wenn die steuerlichen Vorteile während des Ansparens durch die Steuerpflicht im Rentendasein aufgebraucht werden? Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint hierzu: „Bei der geförderten Vorsorge von staatlichen Geschenken zu sprechen, ist – gelinde ausgedrückt – unverantwortlich, denn im Grunde besteht die Förderung abgesehen von einigen Ausnahmefällen meist nur in der Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter“.

Hoffnung auf niedrigeren Steuersatz im Alter

Laut den gesetzlichen Vorgaben erfolgt eine Besteuerung der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz. Da das Einkommen während der Rente im Vergleich zur aktiven Erwerbszeit in der Regel sinkt, reduziert sich dieser meist. Allerdings kann niemand vorhersagen, welche Sätze in ferner Zukunft gelten. Eine Auszahlung aus dem Riestervertrag erhöht das Jahreseinkommen und wirkt sich somit nachteilig v.a. für Geringverdiener aus. So müssen manche Ruheständler erst wegen ihres Altersvorsorgevertrages Steuern zahlen, oder sie werden von der kalten Progression erwischt. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) meint hierzu: „Die Verschiebung der Steuerzahlung in die Rentenphase ist meist für die Besserverdienenden interessant, für Geringverdiener jedoch nicht“. Ein weiterer möglicher Vorteil, Riester-Fondssparpläne und auch andere Gewinne aus Verträgen dieser Art bleiben von der Abgeltungssteuer verschont.

Hohe Steuerbelastung bei Einmalauszahlung

Die Riesterrente wird in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausbezahlt. Zu Beginn der Auszahlungsphase steht dem Sparer eine Einmalzahlung von 30 % des angesparten Guthabens zu. Auf diesen Betrag wird nunmehr die Einkommensteuer in Höhe des persönlichen Steuersatzes fällig. Wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des Gelderhaltes noch voll arbeitet, kann es leicht dazu kommen, dass er ein Drittel des ausgezahlten Betrages an das Finanzamt abführen muss. Somit sind die staatlichen Zulagen schnell „aufgefressen“. Mitunter ist der Auszahlungsbetrag niedriger, als die Summe, die während der Laufzeit in den Vertrag eingeflossen ist.

Wohn-Riester ist komplizierter

Etwas komplizierter gestaltet sich Wohn-Riester. Bei diesem Produkt werden die Beiträge und Zulagen zzgl. angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht. Dieses Konto existiert nur theoretisch, da das Geld bereits für die Immobilienförderung verwendet wird. Zum Beginn der Auszahlungsphase erhält der Kunde einen Bescheid über die Steuer, die sich im Laufe der Jahre angesammelt hat. Er kann nunmehr unter zwei Optionen auswählen – komplette Versteuerung als Einmalleistung mit Gewährung eines Rabattes von 30 Prozent, oder einer Streckung der Steuerlast auf bis zu 23 Jahre, aber dann logischerweise in voller Höhe.

Schwankungen an Kapitalmärkten betreffen auch Riester

Der aktuelle Niedrigzins belastet auch Riesterverträge, die bei Versicherungen in Form einer klassischen Rentenversicherung oder bei Banken als Prämiensparvertrag abgeschlossen wurden. Bei vorangegangenen Hochrechnungen der Leistung zum Ablauf des Vertrages, haben die Gesellschaften meist mit höheren Prozentsätzen gerechnet. Üblich für solche Prognosen sind Zehn-Jahres-Druchschnittszinsen. So bemerkt der Sparer häufig erst am Ende der Laufzeit, dass die versprochene Rente niedriger als erwartet ausfällt. Unbedingt zu beachten sind die Kosten, welche die Gesellschaft dem Sparer in Rechnung stellt. Prüfen Sie diese anhand ihrer Vertragsunterlagen. Übertreffen die Gebühren die Höhe der Zulagen, sollte vom Vertrag Abstand genommen werden.

Wer wird über 100 Jahre alt?

Die Rente in der Auszahlungsphase ist für eine feste Zeit von meist fünf oder zehn Jahren garantiert und endet in dem Monat, in dem der Riester-Kunde verstirbt. Tritt dieser Fall kurz nach Beginn der Rentenphase ein, ist ein Großteil des Kapitals noch nicht aufgebraucht. Das verbleibende Guthaben erhalten jedoch nicht die Erben, sondern es verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Des Weiteren verbleibt ein Viertel der nicht verzehrten Auszahlungen beim Anbieter. Ein nicht zu verachtender Punkt um die eigene Bilanz aufzubessern.
Um eine lebenslange Rentenleistung garantieren zu können, kalkulieren die Gesellschaften z.T. mit unrealistischen Lebenserwartungen von über 100 Jahren. Somit wird logischerweise die Höhe des monatlichen Zahlbetrages gesenkt, da das Kapital auf einen längeren Zeitraum gestreckt werden muss. Aus Sicht der Anbieter verständlich - der Rentenempfänger wird allerdings dafür wenig Verständnis haben.

Zum Nachdenken sollte anregen, dass die Akzeptanz dieser Anlageform mit der Zahl der enttäuschten Kunden sinkt.

 

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