Zunehmende Kritik an Bausparkassen
Über die Kündung hochverzinster Bausparverträge habe ich bereits berichtet. In der neuen Ausgabe der „Capital“ ist zu lesen, dass sich die entsprechenden Bausparkassen damit jährlich € 60 Millionen an Zinsen einsparen.
Über 60 Millionen an Zinszahlungen eingespart
Die Zahl der bisher gekündigten Verträge wird auf 135.000 geschätzt. Es handelt sich dabei um Altverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Im Artikel der o.g. Zeitschrift wird diesbezüglich eine Hochrechnung aufgestellt. Dazu wird eine durchschnittliche Bausparsumme von € 35.000, sowie ein Anlagevolumen aus zuteilungsreifen Verträgen von € 1,9 Milliarden angesetzt. Dieser Betrag mit 3,5 Prozent verzinst, ergibt eine jährliche Einsparung von € 66 Millionen.
Kritik von vielen Seiten
Die Bausparkassen begründen diese Kündigungen mit dem „Schutz des Bausparkollektivs“. Kann es tatsächlich sein, dass zwei Prozent mehr an Zinsen alle anderen Kunden in Bedrängnis bringen? Entspricht es nicht eher den Tatsachen, dass die Gesellschaften ihre Gewinnmarge hochhalten wollen? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deswegen eine kleine Anfrage (18/3944) im Bundestag gestellt.
Interessante Stellungnahme vom LBS Bayern-Chef
Im Bericht der „Capital“ äußert sich der Vorstand der LBS Bayern, Franz Wirnhier: „Der Bausparvertrag ist kein Anlageprodukt zur Rendite-Optimierung. Es geht darum, Menschen Wohneigentum zu ermöglichen.“ Es sei schließlich nicht der Sinn des Bausparens, Anlegern ohne Finanzierungsabsicht zeitlich unbegrenzt Dauervorteile zu ermöglichen. Deshalb werde seine Kasse weiterhin „konsequent Altverträge kündigen, wenn der Zweck des Bausparens nicht mehr verfolgt wird“.
Soweit zur Stellungnahme des LBS-Chefs. Die Bausparkassen haben über Jahrzehnte „gutes Geld“ mit dieser Art Kunden verdient, indem sie deren Einlagen zu hohen Darlehenszinsen verliehen haben. Heute lässt man sie fallen wie eine „heiße Kartoffel“. Der wertvolle Kunde von gestern ist der Schmarotzer von heute, der das Kollektiv schädigt. Da fehlen einem neutralen Beobachter des Marktgeschehens einfach die Worte.
Wie reagieren, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt bzw. Sie benachteiligen will?
Generell ist dazu anzumerken, dass man sich schlecht gegen Bausparkassen wehren kann.
Denn selbst die deutsche Bankaufsicht hat die Bausparkassen aufgefordert, übersparte Verträge abzustoßen. In welchen Fällen lohnt es sich trotzdem schriftlich zu widersprechen?
1. Der Vertrag wurde seit zehn Jahren nicht bespart
Für Bausparkassen ist die Einlage des Sparers ein Darlehen und darf rechtmäßig nach zehn Jahren gekündigt werden. Allerdings steht dazu eine höchstrichterliche Entscheidung noch aus. Deshalb ist umstritten, ob diese Kreditregelung überhaupt angewandt werden darf. Als Empfehlung gilt einer Kündigung auf jeden Fall zeitgerecht schriftlich zu widersprechen.
2. Die Bausparsumme ist noch nicht erreicht
Solange die beantragte Bausparsumme nicht erreicht ist, darf eine Kündigung von Seiten der Gesellschaft nicht erfolgen. Dem Kunden steht das Recht auf ein Bauspardarlehen zu und folglich darf weiter gespart werden, bis mindestens die Bausparsumme erreicht ist.
Tipp: Teilen Sie der Bausparkasse nie mit, dass Sie beabsichtigen den Kredit nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Durch das Darlehen ist für die Gesellschaft der eigentliche Vertragszweck erfüllt und diese Erklärung, dass Sie davon keinen Gebrauch machen, rechtfertigt somit eine Kündigung.
3. Sparbeträge reichen nicht für staatliche Zulagen
Einige Anbieter versuchen die Höhe der Sparbeiträge zu begrenzen, nach dem Prinzip: je weniger einbezahlt wird, umso weniger Zinsen müssen gewährt werden. Führt dieses Limit allerdings dazu, dass der Kunde die staatliche Förderung, wie etwa die Wohnungsbauprämie, nicht mehr voll ausschöpfen kann, darf er eine Erhöhung der Beiträge fordern.
4. Eine Erhöhung der Bausparsumme ist im Vertrag eingeschlossen
Die meisten Kündigungen erfolgen aufgrund des Erreichens der vereinbarten Bausparsumme. Aber beachten Sie, manche Verträge beinhalten eine Klausel die dem Kunden erlaubt, die Bausparsumme nachträglich zu erhöhen.
5. Sonderzahlungen werden verweigert
Wurden bereits Sonderzahlungen oder höhere Raten von der Gesellschaft in früherer Zeit akzeptiert, kann es bedeuten, dass diese stillschweigend genehmigt wurden. Eine generelle Lösung bzw. richterliche Entscheidung hierfür existiert bisher jedoch nicht.
6. Bonuszinsen werden gestrichen
Ist die Höhe der Bausparsumme erreicht, hat der Kunde kein Anrecht mehr auf ein Darlehen. Infolgedessen zahlen viele Institute die versprochenen Bonuszinsen nicht mehr. Bitte prüfen sie dahingehend ihren Vertrag, ob diese Vereinbarung besteht.
7. Bonuszinsen werden als Guthaben gewertet
In den Vertragsbedingungen ist im Regelfall nicht aufgeführt welche Geldbeträge zum Guthaben zählen. Da eine richterliche Entscheidung noch aussteht, empfiehlt sich auch hier Widerspruch einzulegen.