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Wer betrunken E-Scooter fährt riskiert seinen Führerschein

Die Fortbewegung mit dem Elektrotretroller, landläufig auch E-Scooter genannt, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Viele Fahrer unterschätzen allerdings die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Elektrokleinstfahrzeug.

1,51 Promille

Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 ORs 70/24) entschied in folgendem Fall: Ein Mann war nachts auf einem Leih-E-Scooter mit 1,51 Promille unterwegs, um seine Freundin nach Hause zu bringen. Er wurde gestellt und das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von € 200 und verhängte zusätzlich ein viermonatiges Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein - mit Erfolg.

Führerscheinentzug als Regelmaßnahme

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind E-Scooter Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie für einen Autofahrer. Das Gericht betonte, dass in der Regel nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen müsse. "Die Benutzung eines E-Scooters durch einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer widerlegt für sich genommen nicht die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB", heißt es im Urteil. Damit widersprach das OLG Hamm der Entscheidung der Vorinstanz und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung.

Keine Ausnahme für E-Scooter-Fahrer

Das Amtsgericht Hamm begründete sein Urteil damit, dass ein E-Scooter über weniger Gefährdungspotenzial verfügt als ein Auto. Dies sah allerdings das OLG anders, denn auch eine Fahrt mit dem E-Scooter kann zu schweren Unfällen führen, unkontrollierte Fahrmanöver andere Verkehrsteilnehmer gefährden, sowie ein alkoholbedingter Sturz erhebliche Verletzungen verursachen.

"Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer können sich und andere erheblich gefährden. Die Trunkenheitsfahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug unterscheidet sich in ihrer Gefährlichkeit nicht grundlegend von der Fahrt mit einem Auto", heißt es in der Urteilsbegründung.

Welche Strafen drohen?

Das Urteil bedeutet für E-Scooter-Fahrer, dass sie bei einer Alkohol-Fahrt mit harten Konsequenzen rechnen müssen. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, somit ist eine Strafe sicher. Neben Geldstrafen droht in vielen Fällen der Führerscheinentzug und in besonders schwer gelagerten Fällen, kann eine mehrjährige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Fazit

Alkoholgenuss verbietet die aktive Teilnahme am Straßenverkehr, egal um welches Fortbewegungsmittel es sich auch immer handelt. Wer also "ins Glas geschaut hat" geht zu Fuß, fährt mit dem Taxi oder lässt sich privat chauffieren.

 

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