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Versicherungsschutz bei Wolfsschäden

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein äußerst emotionales Thema, das kontrovers diskutiert wird. Die Sympathie für den grauen Räuber ist umso größer, je weniger der Einzelne damit konfrontier wird. So feiern Naturschützer die Wiederansiedlung des Raubtiers als Erfolg, während Landwirte und Tierhalter vor neuen Herausforderungen stehen, denn immer häufiger kommt es zu Wolfsangriffen auf Nutztiere. Eine Aufzählung der einzelnen Fälle sprengt den Rahmen dieses Artikels. Und nicht zu vergessen, die hohe Dunkelziffer, da das Genmaterial oftmals nicht ausgewertet werden kann oder bewusst eine Auswertung gar nicht stattfindet, ein Beispiel dafür ist das Senkenberg Institut.

Mehr Wölfe in Niedersachsen als Schweden

Gerichte müssen oftmals Abschussgenehmigungen für Problemtiere zurücknehmen oder die Auflagen für das Erlegen sind völlig überzogen und praxisfremd. So werden Tierarten und Wirtschaftszweige weltfremden Ideologien geopfert. Hier sind Parallelen zu anderen Themenbereichen, wie etwa die Energie-, Klima- oder Migrationspolitik, deutlich erkennbar. Mittlerweile besitzt Deutschland den höchsten Besatz des grauen Räubers bezogen auf die Fläche, und das bei einer Bevölkerungsdichte von rund 236 Einwohner pro km². Wussten sie, dass das Bundesland Niedersachsen mehr Wölfe beheimatet als das fast zehnmal größere Land Schweden mit wesentlich geringerer Besiedlung? Es geht bei diesen Artikel nicht um die goldene Gans des Naturschutzes, sondern darum wer die durch Isegrim verursachten Schäden bezahlt und wie man sich absichern kann.

Für welche Schäden leistet der Staat?

Die meisten Bundesländer bieten einen finanziellen Ausgleich für direkte Schäden durch Wolfsangriffe an. Als Voraussetzung für eine Leistung gilt jedoch, dass der Wolf auch tatsächlich der Schadensverursacher ist und der Nachweis dafür erbracht wurde. Dies geschieht durch die Rissbegutachtung der Fachstelle Wolf, die zeitnah nach dem Vorfall erfolgen muss - Meldung ist innerhalb von 24 Stunden erforderlich. Zusätzlich ist eine DNA-Probe notwendig, die als Nachweis zur eindeutigen Klärung dient; ohne Bescheinigung besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Entschädigt werden getötete oder schwer verletzte Tiere, sofern die Mindestvoraussetzungen für den Schutz erfüllt wurden. Begleitschäden oder Folgekosten, wie Einkommensverluste, werden nicht reguliert.

Bedingungen für eine Entschädigung

Damit Landwirte überhaupt in den Genuss einer Entschädigung kommen, müssen Nutztiere "wolfssicher" umzäunt sein, dafür sind bestimmte technische Vorgaben zu füllen. Je nach Tierart gelten unterschiedliche Anforderungen.

Elektrozäune für Schafe und Ziegen: eine Mindesthöhe von 90 cm ist vorgeschrieben (Empfehlung: 100 bis 120 cm), Stromspannung 4.000 Volt, um Wölfe zuverlässig abzuschrecken. Zudem darf der Zaun keine Lücken am Boden aufweisen, da sich Wölfe leicht unter Zäunen hindurchscharren können.

Untergrabenschutz bei Wildgattern: hier sind eingegrabene Zäune oder eine stromführende Litze entlang des Bodens erforderlich, um das Unterwühlen zu verhindern.

Optimal Breitbandlitzen als Übersprungschutz: diese Maßnahme ist nicht verpflichtend, wird jedoch angeraten, um lernende Wölfe zusätzlich abzuschrecken. Die Litzen erhöhen die Zaunhöhe um 20 bis 30 cm und erschweren das Überspringen - insbesondere in Regionen mit wiederholten Angriffen.

Rinder, Pferde und Alpakas können ebenfalls entschädigt werden; für diese Tiere besteht jedoch kein vorgeschriebener Mindestschutz.

Nicht förderfähige Tierarten

Ein einschneidendes Problem der staatlichen Entschädigungsprogramme bilden klar definierte Tierarten, die Anspruch auf Förderung oder Ausgleichszahlungen haben. So sind z.B. einige Tierarten explizit ausgeschlossen, während bei anderen eine Rechtsunsicherheit besteht. Geflügel, Kaninchen und andere Kleintiere wurden in den Förderrichtlinien klar ausgegliedert, hier sind weder Präventionsmaßnahmen noch Entschädigungen vorgesehen. Bei Schweinen besteht hingegen eine unsichere Rechtslage, da sie in besagten Förderrichtlinien nicht ausdrücklich erwähnt werden. Ob überhaupt und in welchen Fällen eine Entschädigung zur Anwendung kommt, hängt oft von der individuellen Auslegung der Behörden ab.

Voraussetzungen für Entschädigungsleistung

Neben der zeitnahen Meldung des Vorfalles ist ebenso die regelmäßige Kontrolle der Schutzmaßnahmen wichtig. Ein beschädigter oder schlecht gewarteter Zaun kann den Entschädigungsanspruch gefährden. Die Fachstelle überprüft im Schadensfall, ob der vorgeschriebene Schutzstandard erfüllt war. Bereits kleine Mängel, wie etwa eine zu geringe Höhe des Zauns oder eine offene Lücke im Zaun, können schon ausreichen um den Anspruch aufzuheben. Tierhalter sind verpflichtet ihre Schutzzäune den Mindestvorgaben anzupassen, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und ggf. eine Anpassung bzw. Reparatur vorzunehmen. Eine lückenlose Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist angeraten, um im Schadensfall den Nachweis zu erbringen und Missverständnisse zu vermeiden.

Privater Versicherungsschutz

Es gibt zahlreiche Situationen in denen der Tierhalter, trotz staatlicher Entschädigungsprogramme, finanziell auf sich allein gestellt ist. Der staatliche Schutz greift nur bei direkten Schäden durch Wolfsangriffe und das auch nur unter klar definierten Voraussetzungen. Doch was passiert wenn der Schaden größer ist oder hohe Folgekosten entstehen? An dieser Stelle setzt der private Versicherungsschutz an. Derartige Verträge können speziell auf Tierarten zugeschnitten werden, die nicht unter die staatliche Absicherung fallen und schließen somit eine wichtige Sicherheitslücke.

Begrenzte Übernahme von Tierarztkosten

Bei Übergriffen durch den Wolf werden Tierarztkosten für ein verletztes Tiere nur bis zur Höhe des Marktwertes übernommen. Geht es um ein besonders wertvolles Tier oder sind umfangreiche Behandlungen erforderlich, kann die Erstattung auch schnell an ihre Grenzen stoßen. Beispielsweise kann die Heilbehandlung eines verletzten Zuchtziegenbockes durch einen komplizierten Eingriff die Erstattungssumme weit übersteigen - eine wirtschaftliche Belastung, die gerade bei größeren Herden erheblich sein kann.

Private Versicherungen bieten in solchen Fällen gezielten Schutz an, besonders für wertvolle Tiere. Da sich Deckungsumfang und Bedingungen je nach Anbieter unterscheiden, sollten Tierhalter ihre individuellen Bedürfnisse genau prüfen und sich von einem spezialisierten Berater unterstützen lassen.

Tierhalter bzw. Landwirt ist der Dumme

Nichts desto trotz ist der Tierhalter bzw. Landwirt der "Dumme“. Er muss sich um geeignete Schutzmaßnahmen kümmern, sich zu Vorschriften informieren, Zäune etc. aufstellen, warten und ggf. reparieren. Auch kennt Isegrim die vorgeschriebenen Zaunhöhen nicht; es existieren im Internet Videos, die zeigen, dass der intelligente Räuber auch Zäune mit einer Höhe von zwei Metern überwindet. Nach einem erfolgten Wolfsangriff müssen die erforderlichen bürokratischen Schritte in die Wege geleitet, sich um völlig verstörte überlebende Tiere gekümmert, auf Ausgleichszahlungen gewartet, neue Tier gekauft oder eine Neuzucht aufgebaut werden. Und letztendlich bleibt die komplette Arbeit am Besitzer hängen, viele Stunden ohne Lohn! Die Panik und Todesangst der betroffenen Tiere und die Emotionen des Halters lassen sich nicht in Zahlen fassen.

 

 

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