Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 04.04.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung will gut überlegt sein, denn sie hat weitreichende Folgen. Hilfreich ist dabei ein Blick auf die unterschiedlichen Leistungen von GKV und PKV.

„Die gesetzliche Krankenversicherung ist doch völlig ausreichend, oder?“ Wenn auch Sie dieser Meinung sind, liegen Sie damit nicht einmal so falsch: Die GKV deckt Leistungen zur medizinischen Grundversorgung ab. Wer krank wird, bekommt die medizinisch notwendige Behandlung. Allerdings auch nicht mehr. Und bei näherem Hinsehen kommen dann doch Zweifel, ob das tatsächlich „völlig ausreichend“ ist.

Behandlung beim Top-Arzt? Schwierig…

Nehmen wir einen simplen Arztbesuch. Schon bei der Wahl der Praxis gibt es für GKV-Versicherte eine Einschränkung. Sie können nur zu einem kassenärztlich zugelassenen Mediziner gehen. Gerade bei Fachärzten haben viele der besten Spezialisten keine Kassenzulassung und behandeln nur Privatpatienten. Das wird ohne PKV-Police richtig teuer. Als Kassenpatient beschränkt sich Ihr Anspruch auf die sogenannte „Regelversorgung“, die im Sozialgesetzbuch festgelegt ist und Leistungen erlaubt, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie ein notwendiges Maß nicht überschreiten“. Daher können zum Beispiel viele neue oder alternative Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Und: Bei Medikamenten müssen Sie anders als PKV-Versicherte eine 10-prozentige Zuzahlung leisten (mindestens 5, höchstens 10 Euro).

Gravierende Unterschiede beim Krankenhausaufenthalt

Besonders gravierend fallen die Unterschiede beim Krankenhausaufenthalt aus. In aller Regel werden gesetzlich Versicherte in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Bei Privatpatienten sind Ein- oder Zweibettzimmer ebenso üblich wie – auf Wunsch – eine Behandlung durch den Chefarzt oder den Spezialisten. Die Kosten übernimmt – je nach Tarif – die Versicherung. Wenn GKV-Patienten diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sie sie selbst bezahlen.

Hochwertiger Zahnersatz? Das geht ins Geld!

Ein weiterer Punkt ist die zahnärztliche Behandlung. Vor allem beim Zahnersatz gibt es gravierende Leistungsdifferenzen. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Kassen decken einen Bruchteil der Kosten von hochwertigem Zahnersatz ab. Wer als GKV-Patient nicht auf die günstigste Lösung (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig) zurückgreifen möchte, muss hohe Zuzahlungen einkalkulieren, nicht selten in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Leistungsumfang der GKV immer geringer

Schließlich sollten Sie vor Ihrer Entscheidung auch bedenken, dass sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen in den vergangenen Jahren immer weiter verringert hat. Bei einer privaten Versicherung ist das nicht möglich. Einmal vereinbarte Leistungen kann das Versicherungsunternehmen nicht von sich aus wieder streichen, sie sind garantiert. Nach der Leistungsstärke des gewählten Tarifs richtet sich auch die Beitragshöhe. Im Gegensatz zu den GKV-Beiträgen ist sie unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das heißt: Mehr Leistungen, mehr Flexibilität – unterm Strich spricht bei der Frage „GKV oder PKV“ dann doch einiges für die private Krankenversicherung.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/gesundheit/leistungs-check-freiwillig-in-die-gkv-denken-sie-nochmal-drueber-nach/

 

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