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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Aug 28 2024

Invaliditätsversicherung für Kinder

Meist geht es bei der Absicherung von Risiken um den Versicherungsschutz für Erwachsene. Eine mögliche Behinderung der Kinder hingegen liegt jenseits der Verstellungskraft vieler Eltern. Die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) weist allerdings rund 207.000 pflegebedürftige Kinder aus (Stand Ende 2022). Damit liegt der Anteil Pflegebedürftiger an der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe bei knapp zwei Prozent.

Schwerer Schicksalsschlag

Es trifft eine Familie schwer, wenn ein Kind zum Invalide wird. Dem Schicksalsschlag folgen meist zusätzlich finanzielle Belastungen. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass ein Elternteil den Beruf an den Nagel hängen muss, um sich der Pflege widmen zu können. Somit fällt ein Einkommen weg. Ein wichtiges Vorsorgeprodukt gegen das Risiko der Kinderinvalidität ist die Kinderinvaliditätsversicherung.

"Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt"

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet finanziellen Schutz, falls das Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt bzw. invalid ist. In der Regel gilt ein Invaliditätsgrad ab 50 Prozent als Leistungsauslöser. Versicherer bieten als Wahloption eine Einmalzahlung oder auch eine dauerhafte Rente an.

Empfohlen werden derartige Policen auch von Verbraucherschützern. So schreibt zum Beispiel die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Die Kinderinvaliditätsversicherung sei "eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt" und "ebenso bedeutend wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Eltern." Denn wenn ein Kind "nach einem schweren Unfall oder einer verheerenden Krankheit invalide wird, hat das gravierende Folgen. Zum Verlust der Lebensqualität können hohe Belastungen beispielsweise für notwendige Umbaumaßnahmen der Wohnung und finanzielle Einbußen durch zusätzliche Kinderbetreuungskosten kommen."

Die bessere Wahl

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist eine Kinderinvaliditätsversicherung, insbesondere gegenüber der (beliebten und weit verbreiteten) Unfallversicherung für Kinder, die bessere Wahl. Denn die Unfallversicherung leistet nur, wenn das versicherte Kind den bleibenden Gesundheitsschaden durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erleidet, lt. § 178 Versicherungsvertragsgesetz. Weit häufiger wird die Invalidität bei Kindern jedoch durch eine Krankheit anstatt durch einen Unfall ausgelöst.

Nur neun Prozent der Leistungsfälle durch Unfallversicherung

Eine Auswertung der Leistungsfälle durch die Versicherungsgesellschaft Barmenia veranschaulicht das höhere Risiko durch Krankheiten - nur bei neun Prozent war ein Unfall Auslöser der Invalidität. Ebenfalls zu neun Prozent wurde die Invalidität durch Autoimmunerkrankungen verschuldet. 18 Prozent begründen sich auf eine Fehlbildung oder Erkrankung des Gehirns, gleichermaßen verursachen allgemeine Entwicklungsstörungen 18 Prozent der Leistungsfälle. Weitere 18 Prozent kommen durch Epilepsie zustande. Der Hauptgrund für eine Invalidität im Kindesalter liegt jedoch bei Diabetes, die Stoffwechselerkrankung löst 28 Prozent aller Leistungsfälle aus.

Diese Liste verdeutlicht dass nur bei neun Prozent der Fälle, die zur Invalidität im Kindesalter führen können, eine Unfallversicherung Versicherungsschutz bietet. Eine Invaliditätsversicherung hingegen sichert die Kinder weit umfangreicher vor den Risiken der Invalidität ab.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Wie bei anderen Versicherungen stehen aus dem Bereich Leben und Krankheit, vor Abschluss einer Invaliditätsversicherung für Kinder, die Gesundheitsfragen. Sie sind verpflichtet diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, auch dürfen Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden. Ansonsten kann der Versicherer bei Eintreten einer Invalidität im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.

Zu den Gesundheitsfragen zählen auch alle angeborenen Krankheiten. Die Versicherungsbedingungen schließen Invalidität durch angeborene Erkrankungen und zum Teil auch Erkrankungen im ersten Lebensjahr aus. Der Bundesgerichtshof urteilte jedoch, dass die Gesellschaft dennoch zahlen muss, wenn eine angeborene Erkrankung beim Abschluss der Police noch nicht erkennbar war (Az. IV ZR 252/06). Wichtig sind zudem Unfälle die das Kind vor Abschluss des Vertrages erlitten hat - auch hier gilt die Offenlegungspflicht.

Ausschlüsse beachten

Alle Versicherungen enthalten Ausschlüsse für verschiedene Krankheiten. Achten Sie darauf, dass nicht zu viele ausgegliedert sind. Empfehlenswert ist, dass der Versicherungsschutz psychische Erkrankungen beinhaltet. Die meisten Versicherer leisten nicht bei Invalidität aufgrund von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, sowie bei Psychosen oder Intelligenzminderung. Versicherungsschutz besteht jedoch wenn die Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mit hirnorganischen Schäden oder durch eine Vergiftung oder Infektion verursacht wurde.

Mindestens € 1.000 Rente

Die vereinbarte Mindestrente sollte bei € 1.000 liegen. In der Regel bieten Versicherer Verträge ab dem ersten Geburtstag an, in manchen Fällen auch schon sechs Wochen nach der Geburt. Meist ist ein Vertragsabschluss nur bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich. Positiv ist, wenn die Versicherungsgesellschaft für später einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung one erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Für ältere Kinder ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Invaliditätsversicherung auf jeden Fall die bessere Wahl. Dieses Produkt wird bereits für Schüler ab dem 10. Lebensjahr empfohlen.

Sie haben weitere Fragen bzw. benötigen ein Angebot, dann kontaktieren Sie mich unter: 09232-70880 bzw. info@maklerwunsiedel.de.

 

 

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