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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Finanzielle Folgen von Heirat und Scheidung

2013 sind in Deutschland 373.655 Paare in den Stand der Ehe getreten. Laut einer Umfrage aus dem letzten Jahr spielen neben Gefühlen auch finanzielle Gründe eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Fast ein Drittel der Befragten haben sich vor dem Ja-Wort mit ihrem Steuerberater über die Vorteile dem Fiskus gegenüber besprochen. 40 Prozent gaben an zu heiraten, um finanziell und im Falle eines Unglücks besser abgesichert zu sein. Es stellt sich die Frage, ob sich aus steuerlichen und finanziellen Gründen, kaufmännisch betrachtet, eine Ehe überhaupt rechnet?

Steuervorteil bei unterschiedlichen Einkommen

Ehepaare können sich bei der Einkommensteuer zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung entscheiden. Bei der zweiten Variante nutzen die frisch Vermählten den günstigen Splittingtarif. Hierbei wird das Einkommen der beiden Partner addiert, dieser Betrag anschließend halbiert, die Höhe der Steuer errechnet und dann verdoppelt. Meist führt diese Berechnungsmethode zu einer geringeren Belastung aus der Einkommensteuer. Als Faustregel gilt: Je größer das unterschiedliche Einkommen der beiden Ehepartner, desto höher der steuerliche Vorteil. Wenn beispielsweise einer der beiden ein zu versteuerndes Gehalt von € 80.000 erzielt und der andere nichts verdient, spart sich das Paar im Jahr fast
€ 8.000 an Steuern. Kein Vorteil entsteht, wenn das Einkommen beider Partner ungefähr gleich ist. In diesem Fall können lediglich Pausch- und Freibeträge, die einer der beiden Ehegatten nicht benötigt, vom anderen genutzt werden. Die gemeinsame Veranlagung gilt für das gesamte Jahr, auch wenn die Heirat erst im Dezember erfolgt.

Das zuständige Finanzamt stuft grundsätzlich beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV ein. Sinnvoll ist diese Klassifizierung für Paare, die annähernd die gleichen Bezüge erhalten. Bringt jedoch einer der beiden mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens nach Hause, lohnt sich die Kombination III / V. Der Besserverdiener (III) wird stark entlastet und im Gegenzug erhöht sich die Belastung für den anderen (V). Unterm Strich ist allerdings diese Variante günstiger, als wenn beide Ehegatten in der Klasse IV verbleiben. Eine Änderung der Steuerklasse kann einmal im Jahr bis spätestens 30. November erfolgen. Sollte die Wahl ungünstig ausgefallen sein, so geht auch hier kein Geld verloren, denn endgültig abgerechnet wird durch die Einkommensteuererklärung, d.h. ist während des Jahres zu viel Lohnsteuer bezahlt worden, da etwa beide Partner trotz unterschiedlichem Verdienst in der IV sind, wird diese vom Finanzamt mit dem Steuerbescheid zurück erstattet.

Heiraten spart Steuern bei Unternehmensverlusten

Unter steuerlichen Aspekten lohnt sich eine Heirat, wenn ein Partner als Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlt, jedoch der andere als Selbständiger einen Verlust erwirtschaftet. Beispiel: Erzielt einer von beiden als Angestellter ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von € 60.000, während der Partner mit seiner Firma ein minus von € 50.000 einfährt, so fällt für dieses Jahr keine Einkommensteuer an, wenn sie heiraten und eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Denn das zu versteuernde Einkommen beträgt nur € 10.000 und liegt somit unterhalb des Grundfreibetrages. Erst wenn dieser Satz überschritten wird, kommt es zu einer steuerlichen Belastung. In oben aufgeführten Fall beträgt die Steuerersparnis € 17.893,85 – ohne Kirchensteuer.

Versicherungs-Check ist wichtig

Nach der Heirat sollte ein Blick in den Versicherungsordner geworfen werden, um bestehende Verträge ggf. anpassen zu lassen bzw. Doppelversicherungen zu beseitigen. Der Schutz vor existenziellen Risiken – Haftpflichtschäden, Berufsunfähigkeit und Tod - hat immer oberste Priorität. Zur finanziellen Absicherung des Partners empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung. Diese ist besonders wichtig bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, da dem verbleibenden Partner keine Witwenrente zusteht. Die Versicherungsleistung wird beim Ableben des Versicherten fällig. Besonderer Beachtung gilt in dieser Situation der Schenkungssteuer. Wenden Sie sich hierzu an einen unabhängigen Vermittler.

Häufig hatten beide Partner vor ihrer Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Jetzt wird allerdings nur noch ein Vertrag benötigt. „Grundsätzlich bleibt nach der Heirat der ältere Vertrag bestehen, der jüngere wird aufgehoben. Dies bedarf nur einer Mitteilung – keiner Kündigung“, so eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die verbleibende Versicherung ist darüber zu informieren, dass der Partner in den Vertrag mit aufgenommen wird. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, den Vertrag auf den Prüfstand zu stellen. Denn durch den immensen Wettbewerb im Markt, hat sich in den letzten Jahren der Deckungsumfang der einzelnen Verträge deutlich erhöht.

Vorteile in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Ehepaare von der Familienversicherung.
Denn im Regelfall sind der Partner, der weniger als € 450 monatlich verdient, sowie Kinder kostenfrei mitversichert. Ist der Hauptverdiener privat krankenversichert, besteht die Möglichkeit die Familienmitglieder ebenfalls privat zu versichern. Allerdings sind hierbei umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Auch muss jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag entrichten. Eine zusätzliche Option ist, dass der Partner gesetzlich krankenversichert bleibt.

Ehevertrag sinnvoll

Viel Zeit und Energie wird für die Planung der Hochzeit aufgewendet angefangen vom Brautkleid, Anzug und Schuhen über passende Blumen und die Sitzordnung beim Essen. Aber wie sieht es mit rechtlichen und finanziellen Aspekten aus? In vielen Fällen absolut Fehlanzeige. Ein Ehevertrag gilt als unromantisch und beim Eintritt in den Stand der Ehe wird nicht an dessen Ende gedacht. Leider spricht die Realität eine andere Sprache. Allein im Jahr 2013 sind in Deutschland 169.833 Ehen geschieden worden. Am verflixten siebten Jahr scheint etwas dran zu sein, denn laut Statistischem Bundesamt trennen sich die meisten Paare nach sechs bis zehn Jahren.

Bei der Scheidung gibt es keine pauschale Regelung mehr

Wenn eine Ehe geschieden wird, gibt es eine gesetzliche Regelung. Dabei wird festgelegt, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen, und wie Vermögen und Rentenansprüche aufgeschlüsselt werden. „Doch eine pauschale Regelung, wann, wie lange und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden soll, gibt es nicht mehr“, so Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Familiengerichte beurteilen seit der Unterhaltsreform 2008 den jeweiligen Einzelfall. So werden beispielsweise Monatspläne erarbeitet, um zu belegen, wie der Partner in die Betreuung der Kinder eingebunden ist. Auch wird versucht, die berufliche Entwicklung und das Gehaltsniveau des erziehenden Partners nachzubilden, das erreicht worden wäre, wenn er für Kindererziehung und Familie beruflich nicht kürzer getreten wäre. Die Ausgestaltung des Unterhaltsrechts ist individueller geworden. Das führt dazu, dass sich die wenigsten Geschiedenen darauf verlassen können, dass sie vom Ex-Partner lebenslang finanziell unterstützt werden, stellt die Fachanwältin fest. Häufig muss sich der Partner nun eigenhändig um den Lebensunterhalt kümmern und nicht erst nach dem selbständig werden der Kinder. „Daher ist es heute umso wichtiger, einen Ehevertrag zu schließen – insbesondere, wenn ein Partner wegen Kindern beruflich kürzer tritt“, sagt Eva Becker.

Deutliche Vorteile bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der größte steuerliche Vorteil für Ehepaare liegt im Bereich des Schenkens und Erbens. Der Fiskus gewährt einen Steuerfreibetrag von € 500.000. Hier kann der Freibetrag alle 10 Jahre neu genutzt werden. Darüber hinaus wird von niedrigeren Steuersätzen bei der Erbschaftssteuer profitiert. Sind die Grenzen der Beträge überschritten, werden je nach Höhe des Vermögens 7 bis 30 Prozent Steuern fällig. Deutlich schlechter sind unverheiratete Paare gestellt, denn hier beträgt die Freigrenze nur € 20.000, bei Überschreitung dieses Betrages fallen Steuern von 30 bis 50 Prozent an. Aber beachten Sie: ganz ohne Testament geht der Partner sogar leer aus!!  

Planung ist entscheidend

Jeder, der sich auf den „schönsten“ Tag im Leben freut, darf nicht vergessen, dass es keine Garantie für die Ewigkeit gibt. Es lohnt sich, einige Gedanken in finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu investieren, damit eine Scheidung nicht zum materiellen Alptraum wird.

 

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