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    Bausparkassen in Not

    (11028 x gelesen)
    Mai 10 2017

    Bausparkassen in Not

    In meinem Blogartikel „Die Wahrheit über das Bausparen“ vom 23.12.2014 habe ich den Sinn dieser Verträge angezweifelt. Seither versuchen Bausparkassen im großen Stil gut verzinste Altverträge abzuwerfen und haben bereits seit 2015 rund 260.000 davon gekündigt.

    Altverträge sind ein Problem für die Gesellschaften

    Auch wenn die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht ist, werden Verträge, die seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, von den Gesellschaften systematisch beendet. Diese Altverträge unterliegen einer Verzinsung von bis zu vier Prozent und für die Bausparkassen ist es bei der jetzigen Zinspolitik äußert schwierig am Kapitalmarkt diese Renditen zu erzielen. Des weiteren werden zunehmend weniger Darlehen in Anspruch genommen, für die vor Jahren vergleichsweise hohe Zinsen vereinbart wurden. Die Gründe hierfür sind nachvollziehbar, denn warum soll der Kunde heute höhere Kreditzinsen zahlen als momentan üblich? Allerdings bringt diese Marktsituation die Institute in eine Bredouille.

    Bausparverträge als attraktive Anlageform verkauft

    In den vergangenen Jahren wurden Bausparverträge auch häufig als attraktive Anlageform verkauft, d.h. als Sparverträge. Aber seltsamerweise wollen die Bausparkassen davon nichts mehr wissen. Sinn und Zweck eines Bausparvertrages sei das Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen und ni

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    Apr 27 2017

    Garantien sind teuer und meist unnötig

    Sicherheit hat für mehr als die Hälfte aller Bürger beim Sparen oberste Priorität. International wird der deutsche Anleger für seine Risikoaversion deshalb belächelt. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sorgt mittlerweile dafür, dass nach Abzug der Inflationsrate real ein Kapitalverlust entsteht. Verstärkt wird diese negative Entwicklung, wenn man bedenkt, dass mittlerweile zunehmend Banken Strafzinsen für Einlagen fordern.

    Anlageverhalten unverändert

    Obwohl die momentane Lage an den Kapitalmärkten bekannt ist, setzen 45 Prozent der Bürger hierzulande auf das Sparbuch und jeweils ein Drittel auf Lebensversicherungen und Bausparverträge. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie zum Anlageverhalten der Deutschen, beauftragt durch das Gothaer Asset Management. Anders als beim klassischen Sparbuch sind für den Laien bei einer Lebens- und Rentenversicherung, die Kosten der Sicherheit bei der Geldanlage nicht ersichtlich. Viele Kunden glauben deshalb, dass Kapitalgarantien für langfristige Ertragschancen stehen.

    Der Schein trügt

    Der Schein ist trügerisch und weit von der Realität entfernt, dies belegen aktuelle Recherchen. Beispielsweise berechnete die Frankfurt School of Finance & Management im Auftrag des Versicherers Standard Life Deutschland die Kosten, welche einem Anleger entst

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    Mär 07 2017

    Jedem Fünften droht Altersarmut

    In Deutschland sind laut einer aktuellen Erhebung des Europäischen Statistikamts Eurostat  5,7 Millionen Menschen von Altersarmut bedroht. Im Jahr 2010 waren es noch 4,9 Millionen.

    Erschreckende Zahlen

    20,8 Prozent aller Menschen im Alter ab 55 Jahren waren im Jahr 2015 laut Eurostat hierzulande von Armut bedroht – fünf Jahre vorher waren es 18,2 Prozent. Diese Zahlen wurden kürzlich durch  die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) veröffentlicht. Stellt man einen Vergleich zum EU-Durchschnitt her, liegt dieser mit 20,7 Prozent sogar noch unter dem Wert in Deutschland.  

    Arm bedeutet ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des Durchschnitts

    Wie definiert sich arm? Es handelt sich dabei um ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent eines normalen Durchschnittsgehalts ausmacht. Dabei können sich die betroffenen Personen gewöhnliche Alltagsgüter nicht oder nur zum Teil leisten. „In der zunehmenden Armut Älterer spiegelt sich die gesamte Problemlage im Bereich Arbeit und Soziales: Hoher Anteil von Niedriglöhnen am deutschen Arbeitsmarkt, hohe Erwerbslosigkeit von Älteren und immer öfter Armutsrenten“, so Sabine Zimmermann von der Partei Die Linke gegenüber der FAZ. Ihre Partei will sich daher für eine bessere Unterstützung der älteren Erwerbslosen stark machen.

    Viele Fehler

    Wird sich der Trend von immer m

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    Mai 10 2016

    Immobiliendarlehen – Widerrufsrecht aufgehoben

    Der Bundestag hat im Februar das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Der für den Verbraucher wichtige Punkt bei dieser Entscheidung ist die Abschaffung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts für Kreditverträge bei fehlenden bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

    Beschneidung des Verbraucherrechts

    Die Möglichkeit vom Darlehensvertrag zurückzutreten wird damit nicht nur zeitlich begrenzt, sondern in vielen Fällen rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten gänzlich abgeschafft. Hiermit ist eine deutliche Schlechterstellung des Bürgers erfolgt und ihm wurde sein stärkstes Verbraucherrecht, das Widerrufsrecht, genommen.

    Die Fristen im Überblick

    - Bei Verträgen, die nach 21. März 2016 abgeschlossen wurden, beträgt die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung ein Jahr und 14 Tage.

    - Für alle zwischen 11. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossenen Verträge gilt weiter das ewige Widerrufsrecht im Falle einer unkorrekten Widerrufsbelehrung.

    - Altverträge aus der Zeit vom 02. November 2002 bis zum 10. Juni 2010  können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.

    Letzte Chance

    Immobilienbesitzer, die nur noch bis 21. Juni 2016 die Möglichkeit haben, den Widerrufsjoker zu ziehen, um aus einem hoch verzinsten Vertrag zu kommen, müssen umgehend han

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