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    NotHilfePass

    (5706 x gelesen)
    Feb 01 2018

    NotHilfePass – wenn jede Sekunde zählt

    Bei der Rettung von Personen, egal ob im In- oder Ausland, zählt in Notfällen jede Sekunde. Vor allem dann, wenn der Betroffene nicht mehr auf Fragen der Rettungskräfte und Ärzte antworten kann.

    Für die Erstversorgung und die Weiterbehandlung im Krankenhaus ist dann jede medizinische Information wichtig, damit die Behandlungen reibungslos ineinandergreifen können und keine Komplikationen im Behandlungsprozess auftreten.

    Aber auch Angaben zu Angehörigen und ob der Betroffenen über Vorsorgedokumente (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) verfügt, sind wichtige Informationen, die die Retter benötigen.


    Mangelnde Informationen stellen großes Risiko dar

    In Notfällen stehen Rettungskräften wichtige medizinische Daten, wie Blutgruppe, Unverträglichkeiten, Risikofaktoren und vor allem auch welche Medikamente der Betroffene gerade einnehmen muss, nicht zur Verfügung, was die Rettungsmaßnahmen erschwert und zu Fehlbehandlungen führen kann.

    Aus Unkenntnis falsch verabreichte oder falsche Medikamente stellen ein hohes Risiko für den Betroffenen und seine Gesundheit dar. Auch Informationen zu Angehörigen, die über den Notfall informiert werden sollten und die zu medizinischen Daten befragt werden könnten, fehlen sehr oft. Das Gleiche trifft für Informationen über das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten zu.

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    Wenn das Kind volljährig wird

    Der 18. Geburtstag eines Kindes ist ein einschneidendes Erlebnis – nach dem Gesetz bedeutet dies erwachsen zu sein. Damit verändern sich viele Sachverhalte, ein kurzes Beispiel hierzu: Wer keine Vorsorgevollmacht seines Kindes hat, bekommt im Falle eines Unfalles keine Auskunft im Krankenhaus.
    Was also ist beim Eintritt der Volljährigkeit zu beachten?

    Nachfolgend zehn Vorkehrungen, auf die das Augenmerk zu richten ist, wenn ihr Kind volljährig wird:

    1. Bankvollmacht

    Alle Jugendlichen besitzen ein eigenes Girokonto und meist auch Sparkonten. Mit Eintritt der Volljährigkeit haben Eltern keinen Zugriff mehr auf diese Konten. Soll diese Berechtigung weiterhin bestehen bleiben, muss eine Bankvollmacht beantragt werden.

    2. Vorsorgevollmacht

    Die gesetzliche Vertretung durch die Eltern endet vollumfänglich. Dies betrifft neben banalen Dingen, wie das Entgegennehmen der Post, auch die Schweigepflichtentbindung beim Arzt. Doch jeder Mensch benötigt im Notfall einen Vertreter. Daher sollten auch junge Erwachsene eine Vorsorgevollmacht erstellen.

    3. Patientenverfügung

    Bis zum 18. Lebensjahr bestimmen die Eltern über ärztliche Behandlungsmöglichkeiten, inklusive Organspende. Danach tritt der Arzt an diese Stelle und bestimmt was zu tun ist. Eine Patientenverfügung schafft von vornherein Klarheit.

    4. Testament

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    Mai 18 2015

    10 Verbraucher-Fehler bei der Hinterbliebenenvorsorge

    Das Leben eines Menschen wird von drei Grundrisiken beeinflusst – Haftpflicht,  Berufsunfähigkeit und Tod. Um diesbezüglich existenzielle Gefahren auszuschließen oder zumindest den finanziellen Schaden abzumildern, müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden. Dazu zählen die Hinterbliebenenabsicherung sowie die Sorgerechtsverfügung, die für Paare und Singles mit unterhaltspflichtigen Kindern als unverzichtbar gelten. Ebenso wichtig ist eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für jeden mündigen Bürger. Erfahrungen zeigen, dass die Todesfallabsicherung häufig völlig unzureichend ist und Verfügungen gänzlich fehlen bzw. nicht auf dem aktuellen Stand sind.

    Anbei die 10 schlimmsten Verbraucherfehler und Tipps zu deren Vermeidung

    1) „Ich  mache das demnächst!“ Kennen Sie diese Aussage? Aber „demnächst“ ist wegen eines plötzlichen Unfalls vielleicht schon zu spät. Nehmen Sie sich genügend Zeit für eine ausführliche Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge durch einen versierten Versicherungsberater oder -makler. Dies gilt insbesondere dann, wenn für unterhaltspflichtige Kinder gesorgt werden muss und/oder größere Kredite bestehen – beispielsweise für eine Immobilienfinanzierung.

    2) Koppelverträge abschließen, wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung, ist generell falsch. Trennen Sie stets Vers

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    Schutz vor Entmündigung

    (8413 x gelesen)
    Aug 27 2014

    Vorsorgevollmacht

     

     

    Auch wenn es gerne verdrängt wird - jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation geraten, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Besteht dann keine Vorsorgevollmacht, wird automatisch eine Betreuung im Sinne des Gesetzes (§ 1896 BGB) per Gericht angeordnet. Dies erfolgt ohne Rücksicht auf die persönliche Lebenssituation. Ehepartner, Kinder, Eltern oder der Lebenspartner sind somit außen vor.

    Geänderte Patientenverfügung

     

    Im Jahre 2008 erfolgte die gesetzliche Regelung zu den Geltungsbereichen der Patientenverfügung. Vor dieser Änderung galt die Verfügung lediglich im Falle eines unmittelbar bevorstehenden Todes, seither in jeder Lebenslage. Ändern Sie ältere Patientenverfügungen dahin gehend.

     

    2013 wurde das Gesetz zur Regelung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen eingeführt. Ein Bevollmächtigter darf nur dann über freiheitsentziehende Maßnahmen, z.B. Bettgitter, entscheiden, wenn er ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt wurde. Auch hier bedürfen ältere Vorsorgevollmachten einer Aktualisierung.

     

    Jedem Volljährigen wird dringend empfohlen, folgende Fragen umgehend für sich zu klären:

     

    Was ist, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen?

    Wer soll dann für mich entscheiden?

    Wie kann ich sicher sein, dass mein Wille

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      Wetter in Wunsiedel
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