Versteuerung von Kapitaleinkünften aus Investmentfonds
(1926 x gelesen)Versteuerung von Kapitaleinkünften aus Investmentfonds
Investmentfonds sind für Kapitalanleger eine gute und simple Möglichkeit, an den Kapitalmärkten zu partizipieren, ohne selbst über fundierte Kenntnisse verfügen zu müssen. Wie sieht es mit der Versteuerung der erzielten Erträge aus?
Steuerlich relevante Erträge
Im deutschen Investmentsteuergesetz (InvStG) wird zwischen Investmentfonds (sog. Kapitel 2-Fonds) und Spezial-Investmentfonds (sog. Kapitel 3-Fonds) unterschieden. Da die Anleger der zweiten Kategorie typischerweise keine Privatanleger sind, werden die Einkünfte aus diesen Anlagen hier nicht näher betrachtet.
Privatanleger erzielen mit ihren Anteilen an Kapitel 2-Fonds Einkünfte aus Kapitalvermögen, sogenannte Investmenterträge. Zu diesen gehören Ausschüttungen des Investmentfonds, die Vorabpauschale sowie Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Die Begriffe Ausschüttung und Gewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen sind selbsterklärend. Was ist allerdings eine Vorabpauschale?
Vorabpauschale
Schüttet ein Investmentfonds keine Erträge aus sondern legt die wieder an (thesauriert), führt dies auf Ebene des Fonds im Grundsatz zu einem Liquiditätsvorteil und einer damit verbundenen Steuerstundung. Um dies zu vermeiden, kann es aufgrund der Vorabpauschale zu einer Besteuerung dieser thesaurierten Erträge kommen. Ver
Wichtige Information für Fondssparer zur Vorabpauschale 2020
(5442 x gelesen)Wichtige Information für Fondssparer zur Vorabpauschale 2020
Anfang des kommenden Jahres werden einige Fondssparer auf ihrem Konto eine Abbuchung mit dem Titel „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Der Hintergrund dafür ist die Investmentsteuerreform, die zum 01.01.2018 in Kraft trat. Sie sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei der sogenannten „Vorabpauschale“ geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus, die von der jeweiligen depotführenden Stelle berechnet wird. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag von maximal € 801 pro Person liegen, wird automatisch ein Steuerabzug durchgeführt. Liegen sie darunter, erfolgt logischerweise keine Abbuchung. Der Anleger selbst muss nichts unternehmen.
Berechnungsgrundlage
Der Gesetzgeber will bei Investmentfonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuert. Die Vorabpauschale errechnet sich aus der Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und dem ausgeschütteten Betrag. Den Basisertrag für 2019 wird von den depotführenden Banken Anfang 2020 ermittelt. Dieser Basisertrag entspricht dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn 2019 multipliziert mit 70 Prozent eines Basiszinses, den die Deutsche Bundesbank jedes Jahr berechnet und veröffentlicht. Für 2019 lag der Basiszins bei 0,52
Wichtige Information für Fondssparer zur Vorabpauschale 2019
(7047 x gelesen)Wichtige Information für Fondssparer zur Vorabpauschale 2019
Anfang des kommenden Jahres werden einige Fondssparer auf ihrem Konto eine Abbuchung mit dem Titel „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Der Hintergrund dafür ist die Investmentsteuerreform. Sie trat zum 01.01.2018 in Kraft und sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei der sogenannten „Vorabpauschale“ geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus. Sie wird von der depotführenden Stelle berechnet. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag liegen (maximal € 801 pro Person), führt sie den Steuerabzug durch, Anleger müssen nichts unternehmen. Liegt sie darunter, erfolgt keine Abbuchung. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Berechnungsgrundlage
Der Gesetzgeber will bei Investmentfonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuert. Die Vorabpauschale errechnet sich aus der Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und dem ausgeschütteten Betrag. Den Basisertrag für 2018 ermitteln die depotführenden Stellen in Deutschland Anfang 2019. Der Basisertrag entspricht dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn 2018 multipliziert mit 70 Prozent eines Basiszinses, den die deutsche Bundesbank jedes Jahr berechnet und v