Positive Änderung bei vermögenswirksamen Leistungen
(1613 x gelesen)Posititve Änderung bei vermögenswirksamen Leistungen
Zu Beginn dieses Jahres wurde der Bezugskreis für die staatliche Arbeitnehmerzulage erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Soldaten anspruchsberechtigt, doch durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) erhöhte sich der Personenkreis lt. Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigter. Allerdings machte in der Vergangenheit nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf die staatlichen Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde.
Einkommensgrenzen verdoppelt
Die Arbeitnehmersparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit einem geringen Einkommen geschaffen. Durch das ZuFinG sind die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, auf Normalverdiener ausgedehnt worden. Nun können Ledige die Leistungen bis zu einem zu versteuernden Einkommen von € 40.000, sowie zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu € 80.000 beantragen.
Bruttoeinkommen ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen
Maßgeblich ist nicht das Brutto-, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE), d. h. der Bruttojahreslohn vermindert sich um die steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Deshalb kann das Bruttoeinkommen deutlich über den o.g. Beträgen liegen;
Viele Deutsche verschenken vermögenswirksame Leistungen
(1828 x gelesen)Viele Deutsche verschenken vermögenswirksame Leistungen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 28.07.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Mit vermögenswirksamen Leistungen können Beschäftigte bequem ihr finanzielles Polster aufbessern – zumindest in der Theorie. Denn tatsächlich verzichtet die Mehrheit (57 Prozent) darauf, jeden Monat € 40 zusätzlich zum Gehalt einzustreichen. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Postbank. Dabei werden die Leistungen im nächsten Jahr für viele noch attraktiver.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollen Beschäftigte dazu animieren, sich ein zusätzliches finanzielles Polster aufzubauen. Trotzdem nimmt die Mehrheit der Beschäftigten (57 Prozent) keine entsprechenden Leistungen in Anspruch. Lediglich 40 Prozent haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Vor allem jene Menschen, die den Zuschuss besonders gut gebrauchen könnten, gehen oft leer aus: Nur jeder vierte Befragte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter € 2.500 (27 Prozent) bildet Rücklagen über VL. Das ergab eine aktuelle Yougov-Umfrage im Auftrag der Postbank.
Grundlage ist das Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksame Leistungen funktionieren so, dass der Arb
Vermögenswirksame Leistungen – verschenktes Geld
(12118 x gelesen)Vermögenswirksame Leistungen – verschenktes Geld
Gut 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), allerdings nutzen aktuell nur rund 13 Millionen diese Sparmöglichkeit. D.h. mehr als ein Drittel der Förderberechtigten verzichten auf diese Zulage, so lautet eine Pressemitteilung der Zeitschrift „Finanztest“.
Was sind VL?
Unter VL versteht man einen freiwilligen Bonus von Seiten des Arbeitgebers, der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt ist. Förderfähig ist ein monatlicher Beitrag von bis zu € 40; meist übernehmen die Firmen davon einen Teilbetrag, manche zahlen ihn auch komplett. Ein gesetzlicher Anspruch für den Arbeitnehmer besteht allerdings nicht. Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei um einen Lohnbestandteil, der zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt und sozialversicherungspflichtig ist.
Wer hat Anspruch darauf?
Einen Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter – Teilzeitbeschäftigte im Regelfall nur anteilig. Jobneueinsteiger erhalten die Arbeitgeberzulage meist erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit. Ausgeschlossen sind Selbstständige, freie Mitarbeiter und Rentner.
Funktionsweise
Der Beschäftigte entscheidet sich für ein förderfähiges Produkt und übermittelt die Kontodaten an seinem Arbei