Bundesgerichtshof deckelt Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten
(9144 x gelesen)Bundesgerichtshof deckelt Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten
Gute Nachrichten für alle Darlehensnehmer, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken den Schuldnern, die einen Kredit vor dem Laufzeitende ablösen wollen, zu erheblich günstigeren Bedingungen aus dem Vertrag entlassen müssen. Die Geldinstitute sind nunmehr verpflichtet diese Kunden so zu behandeln, als ob sie bis zum Ende der festgesetzten Zinsbindung ihr Recht auf Sondertilgung genutzt hätten. Interessant ist diese Entscheidung vor allem für Erwerber von Immobilien, die ihr Baudarlehen vorzeitig tilgen wollen.
Klauseln der Banken gekippt
Folgender Passus befindet sich sinngemäß in vielen Kreditverträgen der Banken: „Zukünftige Sondertilgungsrechte werden bei vorzeitiger Darlehens-Tilgung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“ Diese Klausel der beklagten Sparkasse Aurich hat der BGH jetzt gekippt. Bestimmungen im Kleingedruckten, die künftige Sondertilungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt lassen, sind unwirksam – so das Gericht in einer Pressemitteilung (Az.: XI ZR 388/14).
Weniger Restschuld, weniger Zinsschaden
Ein Darlehensnehmer, der regelmäßig Sondertilgungen in Anspruch nimmt, verringert somit seine Restschuld Jahr für Jahr. Diese