Hohe Schäden durch Naturgefahren und Rechtsstreitigkeiten immer kostspieliger

    Schäden durch Naturgefahren weiterhin auf hohem Niveau 

    Mit rund 5,7 Milliarden Euro fielen die versicherten Schäden durch Naturgefahren im vergangenen Jahr ähnlich hoch aus wie im Vorjahr, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV kürzlich mitteilte. Der Anteil von Stürmen war zwar geringer, dafür schlugen aber Starkregen und Überschwemmungen mit 2,6 Milliarden Euro ungewöhnlich massiv zu Buche – der langjährige Durchschnitt liegt eine Milliarde darunter. Besonders betroffen waren Baden-Württemberg und Bayern. Relativ verschont blieben hingegen, neben den drei Stadtstaaten, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. 

    Der Löwenanteil der Schäden entfiel mit 4,4 Milliarden Euro auf die Sachversicherung, die private Gebäude und Hausrat ebenso abdeckt wie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro wurden für Schäden an Kfz geleistet. 

    GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen warnt angesichts des langjährigen Negativtrends vor weiterhin wachsenden Schäden durch Naturgefahren: „Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer.“

    Rechtsstreitigkeiten werden immer kostspieliger 

    Eine Analyse des Versicherer-Gesamtverbands GDV belegt enorme Kostensteigerungen für die Beteiligten an Gerichtsverfahren. So mussten 2020 für einen typischen Prozess wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen defekten Neuwagen noch 8.310 Euro en

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    Juli 08 2025

    Drei verrückte Urteile aus dem echten Leben

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.02.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Eine Richterin testet eigenhufig den Reitplatz, eine Mieterin bekämpft eine lärmende Nähmaschine, und ein Oberregierungsrat der Bafin schläft gern aus. Die Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung haben wieder drei amüsante oder kuriose Urteile aus dem Alltag deutscher Gerichte zusammengetragen. Wir geben sie hier wieder.

    Richterin auf hohem Ross

    Privates und Berufliches trennen – das ist in vielen Jobs Grundsatz. Gerade bei Gericht sollte es allerdings noch einmal mehr beachtet werden. Eine Richterin indes sah das anders und versuchte zwischendurch, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Und so schwang sie sich während eines Verfahrens, in dem es um den Werklohnanspruch für den Bau einer Reitanlage ging, eben mal selbst auf ihr Pferd, testete die Qualität des Reitsandes und befand gemeinsam mit dem Zossen, dass die Anlage fertig und die Zahlung fällig sei.

    Das Oberlandesgericht in Celle war jedoch anderer Meinung: Auch 41 Jahre Reiterfahrung, einschließlich diverser Abzeichen, wiege die Kenntnisse eines Sachverständigen nicht auf. Und der war zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Reitplatz musste nachgebessert werden. Im

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    Drei Urteile zu Schäden durch Kinder oder mit Kindern

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 10.01.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Sie sind klein und soooo süß. Es kann mit ihnen aber auch immer eine Menge passieren. Die Arag Rechtsschutzversicherung hat drei (teilweise) amüsante Beispiele herausgesucht, in denen Gerichte über solche Schäden zu urteilen hatten. Es geht um verstopfte Toiletten, Sparschweine und abgeschossene Dronen. Der folgende Text kommt von den Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung. Sie haben drei Urteile herausgesucht, in denen es um Schäden durch Kinder oder mit Kindern geht.

    Wasserspiele mal anders

    Unbemerkt und vermutlich ungewollt hat ein Dreieinhalbjähriger gleich zwei Wohnungen unter Wasser gesetzt: Das offensichtlich sehr selbstständige Kleinkind war allein zur Toilette gegangen und hatte die Menge des benötigten Papiers wohl überschätzt. Hinzu kam eine Verkettung unglücklicher Umstände: Nachdem der Abfluss erfolgreich verstopft war, verhakte sich auch noch der Spülknopf. Fazit: Das unaufhörlich nachlaufende Wasser sorgte für eine überlaufende Toilette und flutete zunächst das eigene Bad, bis es schließlich durch die Decke in die Wohnung darunter tropfte.

    Verletzte Aufsichtspflicht? Nein, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Denn ein Kleinkind v

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    Rechtsschutzversicherer müssen mit höheren Kosten kalkulieren

    Beim deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) knallen die Sektkorken, denn der Bundesrat stimmte der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Ende März 2025 zu. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist somit nur noch eine reine Formsache und wird rasch nach der Regierungsbildung realisiert.

    Erhöhung um bis zu neun Prozent

    Laut der BRAK steigen die Gebühren der Anwälte je nach Tätigkeit zwischen sechs und neun Prozent. "Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten", betont BRAK-Schatzmeisterin  Leonora Holling. "Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!"

    Argument für Rechtsschutzversicherung

    Streiten wird somit teurer, d.h. wer künftig sein Recht wahren will und sich zur Wehr setzt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das wird viele Menschen davon abhalten sich juristisch  auseinanderzusetzen. Zweifelsohne liefert die neue Kostensteigerung gleichzeitig auch ein Argument dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Einge Schadensbeispiele finden Sie hier.

    Gebührenverordnung trifft auch Rechtsschutzversicherer

    Klar trifft die neue Geb

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