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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Ehemann holt seine Frau wegen nicht bezahlbarer Pflegekosten nach Hause

€ 3.400 musste Werner P., aus einem Ort in der Nähe des Ammersees in Oberbayern, jeden Monat für die stationäre Pflege seiner schwer an Demenz erkrankten Ehefrau bezahlen. So fraßen die Kosten – nach Abzug des staatlichen Pflegezuschusses – die Rente fast vollständig auf. Daher holte der 77-jährige Rentner seine zwei Jahre ältere Frau nach nur einem Jahr im Pflegeheim nach Hause zurück, um sie selbst zu pflegen. Einem Reporter der tz München erklärte er sein Vorgehen mit den Worten: „Weil uns die Kosten ruiniert hätten. Wer soll sich das noch leisten können?“

Pflegekosten fressen Rente auf

Irmgard P. war in der Pflegestufe II und die Familie erhielt daraufhin monatlich einen staatlichen Pflegezuschuss in Höhe von € 1.298. Die Aufwendungen für das Pflegeheim betrugen hingegen € 3.400 – somit mussten rund € 2.100 aus der eigenen Tasche bezahlt werden. „Das war fast die ganze Rente“, so Werner G. „Um überhaupt leben zu können, schrumpfte unser Erspartes immer mehr zusammen.“ Außerdem war er mit der Pflege im Heim nicht zufrieden, denn am Wochenende sei die Station durchweg unterbesetzt gewesen. Dem Personal selbst machte er allerdings keine Vorwürfe: „Da stimmt was am System nicht.“

Pflegeplätze kosten bis zu € 9.000

Nun kümmert er sich selbst mit einer Tagespflegekraft um seine Ehe

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Juli 07 2016

Pflegestärkungsgesetz II reicht nicht aus

Im vergangenen Jahr wurde das „Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften“ (PGS II) verabschiedet. Nach Aussagen aus Regierungskreisen, soll damit eine neue Basis für die Pflege hierzulande geschaffen worden sein. Von „Meilenstein“ und „Quantensprung“ ist die Rede. Ein Teil des neuen Regelwerks trat bereits Anfang des Jahres in Kraft und somit können ab sofort Pflegebedürftige und deren Angehörige umfangreiche Beratungen und Kurse beanspruchen. Die wesentlichen Änderungen gelten allerdings erst ab  01. Januar 2017.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Die bisherigen drei Pflegestufen, samt der sogenannten Pflegestufe 0, werden in fünf Pflegegrade (PG) umgewandelt:

Überleitungstabelle gemäß PSG II

Pflegestufe bis 2016   Pflegegrade ab 2017
- 1
EA* 2
I 2
I + EA* 3
II 3
II + EA* 4
III 4
III + EA* 5
III Härtefall 5
III Härtefall + EA*  5

*EA = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (etwa durch Demenz)


Neue Grundlagen der Einstufung

Eine Neueinstufung darf zu keiner Leistungsverschlechterung führen. Es besteht nunmehr ein geändertes Begutachtungsverfahren für neue Pflegefälle und die Beantragung einer höheren Einstufung

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Mai 21 2015

Katastrophale Testergebnisse zu „Pflege-Bahr“

Den meisten Bundesbürgern ist durchaus bewusst, dass Vorsorge zum Risiko-Thema Pflege enorm wichtig ist. Das Interesse hier private Vorkehrungen zu treffen steigt. In seiner Aprilausgabe hat dazu das Verbrauchermagazin „Öko-Test“ 104 Pflege-Zusatzversicherungen getestet. Darunter auch staatlich geförderte „Pflege-Bahr-Tarife“. Im Jahre 2013 wurde die  Pflege-Bahr ins Leben gerufen und nach dem ehemaligen FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr benannt. Öko-Test bewertet diese Tarife als zu teuer und sie schaffen es nicht Lücken der staatlichen Absicherung zu schließen. Laut einem Medienbericht fällt dieses Produkt „voll durch“.

Zu geringe Leistungen

Die monatliche Rente beträgt beispielsweise für einen 35-Jährigen maximal € 240 in der Pflegestufe 1, € 530 in Pflegestufe 2 und € 1.200 in 3, bei Einzahlung des monatlichen Mindesteigenbeitrages von € 10 – der mit einer staatlichen Zulage von € 5 gefördert wird. Fachleute sind sich einig: „Diese Beträge sind weit von den Pflegelücken entfernt“. Einziges Plus dieser Verträge ist der Verzicht einer Gesundheitsprüfung im Vergleich zu ungeförderten Tarifen. Aus diesem Grund erhalten auch Menschen mit schweren Vorerkrankungen Versicherungsschutz. Als alleinige Einschränkung gilt hier, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Leistungen aus de

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Pflegestufen

(9592 x gelesen)
Jan 08 2015

Pflegestufen

Mit der steigenden Lebenserwartung, vor allem seit Mitte des 20. Jahrhunderts, hat sowohl die Anzahl der Pflegebedürftigen sowie die Dauer der Pflegebedürftigkeit der Krankenversicherten zugenommen. Um die Kosten der Langzeitpflege zu tragen, mussten Betroffene meist Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Zum 01.01.95 wurde die Einführung der „Sozialen Pflegeversicherung“ als Pflichtversicherung durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?

Versicherte, die ihren Lebensalltag nicht mehr selbständig bestreiten können, sind auf professionelles Personal oder auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen. Aber nicht jeder Mensch benötigt Pflege im gleichen Umfang. Die Bandbreite kann von einem wöchentlichen Einkauf bis hin zur 24-Stunden-Pflege reichen.

Dies ist der Hintergrund weshalb alle pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in ein „System aus drei Pflegestufen“ eingegliedert werden. Es bezieht sich auf die Schwere der Beeinträchtigung und den täglichen „Pflegeaufwand“ (Pflegebedürftigkeit).

Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein sog. Härtefall vorliegen.

Definition der Pflegebedürftigkeit

Nach §14 SGB XI sind die Personen als pflegebedürftig anzusehen, die bei der Verrichtung gewöhnlicher

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