Immobilien-Teilverkauf Teil II
(1897 x gelesen)Immobilien-Teilverkauf Teil II
Schwieriges Marktumfeld
Ob sich der Teilverkauf für den Verkäufer lohnt hängt im Wesentlichen von der Wertentwicklung des Objektes ab. In den vergangenen Jahrzehnten kletterten die Immobilienpreise in Deutschland stetig weiter nach oben - nach der Zinswende im letzten Jahr stagnieren die Kaufpreise oder sinken sogar. Weitere Preiskorrekturen sind im derzeit schwierigen immobilienwirtschaftlichen Umfeld durchaus möglich.
Tücken der Mindesterlös-Klauseln
Die Anbieter der Teilverkäufe lassen sich vertraglich häufig einen Mindesterlös garantieren, um sich so gegen einen Wertverlust abzusichern. Kommt es zum Komplettverkauf der Immobilie, dann erhält das Unternehmen mindestens das vorher investierte Geld und einen im Vertrag festgelegten Zuschlag zurück. Unter Umständen bleibt dem Eigentümer vom Verkaufspreis nur wenig übrig, d.h. der Eigentümer profitiert beim Rückkauf nicht von einem gesunkenen Immobilienpreis. Er muss dem Anbieter den vereinbarten Mindestpreis bezahlen, auch wenn dieser nicht dem aktuellen Marktwert entspricht. Die Möglichkeit, dass man die Immobilie irgendwann zurückzukaufen kann, gibt vielen Menschen ein gutes Gefühl. Finanziell lohne es sich aber fast nie, sagen die Experten der BaFin. "Der Preis, den Sie für den Rückkauf zahlen müssten, übersteigt den Teilkaufpreis, den Sie ursprünglich vom
Immobilien-Teilverkauf Teil I
(2357 x gelesen)Immobilien-Teilverkauf Teil I
Bei der Altersvorsorge legen viele Menschen das Augenmerk vorrangig auf das Eigenheim. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn Senioren plötzlich Kapital benötigen? Neben dem Verkauf des Objektes laufen in letzter Zeit verstärkt Werbespots zum sogenannten Immobilien-Teilverkauf. Das Versprechen lautet: Wer sich zu einem Teilverkauf entschließt, erlangt finanzielle Freiheit, ohne das Eigenheim komplett zu veräußern und umziehen zu müssen. Zudem kann das Objekt jederzeit vollständig verkauft, zurückerworben oder vererbt werden. Die Werbespots in TV und Internet zeigen glückliche Rentner, die dank des Teilverkaufs ihre Kinder finanziell unterstützen oder monatelang verreisen können.
Funktionsweise des Immobilien-Teilverkaufs
Der Hauseigentümer tritt einen Teil seiner Immobilie (meist max. 50 Prozent) für einen vereinbarten Kaufpreis ab. Die Höhe dessen richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert eines Sachverständigen. Nachfolgend bekommt der Teil-Verkäufer im Regelfall sofort die vereinbarte Summe ausbezahlt und erhält ein Nießbrauchsrecht, d.h. er kann die gesamte Immobilie weiter für sich nutzen. An den stillen Teilhaber wird nun ein monatliches Nutzungsentgelt fällig. Laut den Werbeslogans hat der Verkäufer weiterhin die volle Kontrolle und kann über Renovierungen und Umbauten frei entscheiden.
Fallstricke
Auf den erste