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Deutlich weniger Berufskrankheiten im vergangenen Jahr

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat.

Rückgang ist Corona geschuldet

"Dieser Rückgang geht fast vollständig auf Corona zurück", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. "Die Unfallversicherungsträger erhalten inzwischen erheblich weniger Verdachtsanzeigen auf berufsbedingte Coronainfektionen von Beschäftigten." Eine regelmäßige Sondererhebung zu COVID-19 als Berufskrankheit habe ergeben, dass im vergangenen Jahr 64.733 Verdachtsanzeigen eingingen. Im selben Zeitraum hätten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 53.592 Fälle anerkannt. Das waren deutlich weniger als in den Jahren zuvor. „Dieser Rückgang folgt dem allgemeinen Trend beim Infektionsgeschehen und überrascht daher nicht.“ Die Verdachtsanzeigen zu allen anderen Berufskrankheiten lägen damit auf dem Niveau von 2019.

Zahl der Arbeitsunfälle sinkt leicht

Laut DGUV-Statistik ereigneten sich im vergangenen Jahr 785.164 meldepflichtige Arbeitsunfälle in deutschen Betriebe

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Versicherungen im Ehrenamt

(4836 x gelesen)
Mai 30 2020

Versicherungen im Ehrenamt

Viele Menschen sind ehrenamtlich im Verein, der Kirchengemeinde oder einer anderen gemeinnützigen Organisation tätig. Aber kaum einer macht sich Gedanken darüber, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist. Auch in der Zeit, in der man sich für einen guten Zweck engagiert oder für andere Personen einsetzt, kann man einen Schaden erleiden bzw. anderen einen Schaden zufügen.

Wichtige Policen für Ehrenamtler

Die wichtigsten Versicherungspolicen für Ehrenamt-Tätige umfassen Privathaftpflicht- Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Die beiden erstgenannten Vertragsarten gelten als die bedeutendsten privaten Versicherungen überhaupt, die jeder besitzen sollte.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Arbeitsunfälle im Ehrenamt

Wer offiziell ein Ehrenamt bekleidet, ist während dieser Tätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Damit das Ehrenamt auch als solches gilt, muss die Mitarbeit fünf Kriterien erfüllen: sie ist unentgeltlich und freiwillig, zudem wird sie kontinuierlich und organisiert ausgeführt und kommt anderen zugute.

Gesetzliche Unfallversicherung leistet mehr als gesetzliche Krankenversicherung

Geschieht beispielsweise während eines ehrenamtlichen Einsatzes oder auf dem Weg dorthin ein Unfall, so tritt (wie bei Arbeitsunfällen auch) die gesetzliche Unfallversicherung ein. Da

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Juni 30 2019

12 Arbeitsunfälle mit kuriosen Urteilen

Viele Menschen verbringen einen Großteil des Tages mit ihrer beruflichen Tätigkeit und so ist es kaum verwunderlich, dass dabei manch absurder Unfall geschieht. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber leider kommt es immer wieder zu Grenzfällen, über die dann Sozialgerichte urteilen müssen. Anbei 12 kuriose Unfallkonstellationen:

1) Eigener Hund bringt Vertreter zu Fall

Ein Vertreter ist im Begriff das Haus zu verlassen, um ins Büro zu fahren. Vorher will er sich noch schnell von seinem Hund verabschieden. Auf Pfiff kommt das Tier angerannt und bringt dabei sein Herrchen zu Fall, eine Knieverletzung ist die Folge.

Urteil: Arbeitsunfall! Der Vertreter befand sich bereits auf dem Weg zur Arbeit und die Verabschiedung von seinem Hund stellt nur eine geringe Unterbrechung des Arbeitsweges dar. (Az.: L 6 U 12/12)

2) Hundebiss mit Folgen

Ein Reifenhändler stolpert in der Werkstatt über seinen eigenen Hund. Während des Sturzes prellt er mit der Hand an das Maul des Vierbeiners – dieser beißt instinktiv zu. Die Bisswunde erfordert eine längere Behandlung.

Urteil: kein Arbeitsunfall! Laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt die Ursache des Sturzes kein betriebliches Risiko dar, deshalb leistet die gesetzliche Unf

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