E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
(142 x gelesen)E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Im vergangenen Jahr waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 990.000 E-Scooter in Deutschland unterwegs. Das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 210.000 Leih-Roller unter anderem von Tier und Lime, stehen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV zum Ausleihen an der Straße bereit.
Mit geliehenen E-Scootern passieren doppelt so viele Unfälle
Und obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent der Gesamtmenge an E-Scootern auf deutschen Straßen ausmachen, sorgen sie laut GDV für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Jahr 2023 kamen auf 100 Leih-E-Scooter 0,9 Unfälle, also knapp 1.890 Unfälle pro Jahr.
Verleiher versichert E-Scooter ausreichend
Aber was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? „Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind“, beruhigt Melanie Freund-Reupert von der Rating-Agentur Ascore.
Jetzt kommt aber das große Aber: Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt nur Schäden an D
Wohngebäudeversicherung - Beitragsanpassung im Neu- und Bestandsgeschäft
Anbei Informationen der VHV Allgemeine Versicherung AG aus Hannover zur Wohngebäudeversicherung:
Angesichts stark gestiegener Schadenaufwendungen der letzten Jahre müssen wir im Neu- sowie im Bestandsgeschäft Beitragsanpassungen vornehmen. Erfahren Sie hier, was sich für Kunden ändert und was hinter der Anpassung steckt.
Gründe für die Beitragsanpassung
Während viele Mitbewerber bereits in den vergangenen zwei Jahren ihre Prämien erhöht haben, reagieren wir nun ebenfalls auf die deutlich gestiegenen Schadenaufwände. Ausschlaggebend sind insbesondere die zunehmenden Schadenfälle durch Unwetterereignisse und Leitungswasserschäden, in Kombination mit der hohen Inflation vergangener Jahre, die es notwendig machen ausgewählte Tarife gezielt anzupassen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität und langfristige Leistungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld zu sichern.
Folgende Anpassungen werden vorgenommen
Von insgesamt 13 Wohngebäudetarifen im Bestand sind lediglich drei Tarifgenerationen von der Anpassung betroffen. Die Beitragserhöhung tritt für Bestandskunden sukzessive ab dem 1. Dezember 2025 bei der jeweiligen Hauptfälligkeit in Kraft.
• Tarif 09.2008: +10 Prozent
• Tarif 12.2016: +10 Prozent
• Tarif 06.2021: +10,3 Prozent
Darüber hinaus wird der aktuell gültige Neugeschäftstarif ab dem 13. September 2025 um 10,3 Prozent erhöht. Die aktuelle Ve
Schadenssumme durch Blitze und Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen
Schadenssumme durch Blitze klettert auf Allzeithoch
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal € 250 Millionen jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: € 330 Millionen leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund 50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden pro Jahr auftraten.
Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019 wurde die Marke von € 1.000 pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon € 1.460 Euro. „Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen
Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen, sofern der Bundesrat der neuen Gefahrstoffverordnung zustimmt. Mit dieser möchte die Bundesregierung di
Rechtsschutzversicherer müssen mit höheren Kosten kalkulieren
(1268 x gelesen)Rechtsschutzversicherer müssen mit höheren Kosten kalkulieren
Beim deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) knallen die Sektkorken, denn der Bundesrat stimmte der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Ende März 2025 zu. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist somit nur noch eine reine Formsache und wird rasch nach der Regierungsbildung realisiert.
Erhöhung um bis zu neun Prozent
Laut der BRAK steigen die Gebühren der Anwälte je nach Tätigkeit zwischen sechs und neun Prozent. "Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten", betont BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling. "Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!"
Argument für Rechtsschutzversicherung
Streiten wird somit teurer, d.h. wer künftig sein Recht wahren will und sich zur Wehr setzt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das wird viele Menschen davon abhalten sich juristisch auseinanderzusetzen. Zweifelsohne liefert die neue Kostensteigerung gleichzeitig auch ein Argument dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Einge Schadensbeispiele finden Sie hier.
Gebührenverordnung trifft auch Rechtsschutzversicherer
Klar trifft die neue Geb