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Ungewöhnliche Steuertipps

(3677 x gelesen)
Apr 20 2021

Ungewöhnliche Steuertipps

Für viele ist es jetzt an der Zeit, die Einkommensteuererklärung in Angriff zu nehmen. Um eine möglichst hohe Rückerstattung vom Finanzamt zu erhalten, gilt es nicht nur altbekannte Posten anzusetzen, sondern auch kreativ nach weiteren Optionen zu forschen. Anbei einige Tipps, die wenig bekannt, aber erfolgversprechend sind:

Handykosten

Bedingt durch Corona verbannte man viele Arbeitnehmer ins Homeoffice wodurch das private Smartphone häufig auch dienstlich genutzt wurde. Dieser berufliche Einsatz lässt sich als  Werbungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings muss dafür ein Nachweis erbracht werden. Das funktioniert am einfachsten über eine tageweise Aufzeichnung, die zusammen mit dem Einzelverbindungsnachweis dem Finanzamt vorzulegen ist.

Ausgleichszertifikat

Jeder, der im vergangenen Jahr eine Flugreise antrat und zur Verbesserung seiner CO2-Bilanz ein sog. Ausgleichszertifikat erworben hat, kann dies u. U. auch in seine Steuererklärung einfügen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kompensationszahlung an eine gemeinnützige Organisation floss. Somit handelt es sich um eine Spende, die als Sonderausgabe abzusetzen ist. Als Nachweis dient die Spendenbescheinigung oder bei Beiträgen unter € 200 der Einzahlungsbeleg.

Kirchensteuer

Im Fall der Kirchensteuer ist es möglich eine Steuer als Sonderausgabe steuerlich gel

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Mai 23 2020

Der Steuerüberwachungsstaat kommt

Eine junge Angestellte, die gerade Mutter geworden war, gab bei der Steuererklärung für das Jahr 2018 zwar das Elterngeld an, vergaß aber das vor der Entbindung bezogene Krankengeld aufzuführen. Außerdem fehlte das Honorar für einen geleisteten Vortrag. Viele denken sicher das ist nicht schlimm, weil das vom Finanzamt eh keiner mitbekommt – aber weit gefehlt.

Vielzahl von Zuträgern

Der dargestellte Fall ist konstruiert, hätte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Nachfragen geführt, da die deutschen Bürger immer intensiver vom Fiskus digital durchleuchtet werden. Ein komplexes Netz von Zuträgern informiert die Behörde, ohne eigenes Zutun des Steuerzahlers, über eine Vielzahl von relevanten Daten. So reicht etwa die Deutsche Rentenversicherung Daten zur gesetzlichen Rente oder Übergangsgelder weiter, Arbeitgeber informieren über Lohn und Gehalt, Fondsgesellschaften und Banken über Kapitalerträge. „Wer glaubt, er könne noch etwas verheimlichen, bekommt schnell Ärger“, erläutert der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro, Sprecher es Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. „Wir nähern uns mit der neuen Technik immer mehr einem Steuerüberwachungsstaat.“

Steueridentifikationsnummer ist der Hauptgrund

Die Basis des Kontrollnetzes gründet auf der Mitte 2008 eingeführten Steueridentifikationsnummer. Durch sie entstand f

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Fiskus zockt Unternehmen und Bürger mit Nachzahlungszinsen ab

Ob Privatmann oder Firma, in vielen Fällen haben steuerliche Nachprüfungen für den Betroffenen unangenehme Folgen. Denn stößt der Prüfer auf Unregelmäßigkeiten, werden in Folge saftige Nachzahlungen berechnet – gerade Unternehmen müssen oft tief in die Tasche greifen. Vielen ist sicherlich nicht bekannt, dass der Fiskus neben den ausstehenden Steuern noch zusätzlich Zinsen in Höhe von sechs Prozent p.a. verlangt. Der sogenannte Zinslauf beginn nach einer Karzenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a AO). Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss große Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Zinssatzes geäußert (BFH, Az. IX B 21/18). Der Vollzug des angefochtenen Zinsbescheides wurde deswegen ausgesetzt.

Zinssatz verfassungsgemäß?

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) muss nun darüber urteilen, ob der gesetzliche Zinssatz verfassungsgemäß ist - den Richtern liegen zwei Beschwerden zum Entscheid vor. Betroffenen Steuerzahlern ist deshalb anzuraten, gegen Zinsbescheide ohne Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen. Damit sichert man sich bei einem steuerzahlerfreundlichen BverfG-Urteil den Anspruch auf Rückerstattung.

Nachzahlungszinsen sind lukrative Einnahmequellen

Für die Finanzbehörden geht es bei

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Neun Steuertipps für 2015/16

(11864 x gelesen)
Jan 15 2016

Neun Steuertipps für 2015/2016

In folgender Aufstellung sind einige wichtige steuerliche Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer zum Jahreswechsel 2015/2016 zusammengefasst. Sie reichen von A wie Abgabe der Steuererklärung bis U wie Unterhaltsaufwendungen.

1. Rückwirkende Veranlagung bis 2012

Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können bis 31. Dezember 2016 noch rückwirkend bis zum Steuerjahr 2012 eine Veranlagung beantragen. Meist lohnt es sich, da in den vergangenen Jahren durchschnittlich € 900 erstattet wurden.

2. Rechtzeitig Abgabe der Einkommensteuererklärung

Wer zur steuerlichen Veranlagung verpflichtet ist und die Einkommensteuererklärung für 2014 noch nicht eingereicht hat, muss sich beeilen. Für das Steuerjahr 2015 ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2016, danach darf das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Einkommensteuer erheben. Diese Frist kann nur von steuerberatenden Berufen ohne Begründung bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert werden.

3. Nutzen von Freibeträgen

Um den Steuerabzug zu minimieren, ist es sinnvoll voraussichtlich abzugsfähige Kosten als Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Nachfolgend einige Beispiele dazu:
- erhöhte Werbungskosten durch einen langen Anfahrtsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kosten be

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