Zerrissenes Testament
(16 x gelesen)Zerrissenes Testament
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.05.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Auch indem man handelt, kann man eine Menge ausdrücken. Zum Beispiel ein Testament widerrufen, indem man es zerreißt. Das sieht jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main so – und wies die Beschwerde eines in einem solchen Testament Begünstigten zurück (Aktenzeichen: 21 W 26/25). Der kann diese Entscheidung nicht anfechten.
Was war geschehen?
Ein kinderloser, aber verheirateter Mann war gestorben. Daraufhin beantragte die Witwe wegen der gesetzlichen Erbfolge ihren Erbschein und bekam ihn auch. Auch die Mutter des Verstorbenen bekam einen für ihren gesetzlichen Erbanteil.
Zwei Monate später fanden die Witwe und ein Vertreter der Mutter ein Schließfach und darin ein Testament des Verstorbenen. Und das begünstigte eine weitere Person, war aber längs in der Mitte durchgerissen.
Trotzdem verlangte der darin genannte Erbe, dass alle anderen Erbscheine wieder eingezogen werden. Doch das lehnte das Nachlassgericht ab (11 VI 218/24). Der Mann beschwerte sich beim OLG, doch auch das lehnte ab.
Widerruf mit voller Absicht
Das Gericht stellte fest: Indem der Verstorbene das Testament durchgerissen hatte, hatte er es widerrufen. Und das hatte er mit Absicht getan. Du
Wer tot sein muss, damit Ehepartner alles erben
(1933 x gelesen)Wer tot sein muss, damit Ehepartner alles erben
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.08.2024 von Sabine Groth. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Über den Tod sprechen die meisten nicht gern. In der Ruhestandsplanung ist das Thema aber ein Muss. Dabei geht es zum einen um die Absicherung von Hinterbliebenen, beispielsweise Ehepartnern. Gerade wenn größere Vermögen vorhanden sind, geht es aber auch um die möglichst (steuer-)optimale Übertragung des Vermögens an die Erben. Dazu muss zunächst einmal sichergestellt sein, dass im Todesfall das Kapital an die Personen fließt, die es bekommen sollen.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Sie legt fest, welche Nachkommen und Verwandten in welcher Reihenfolge erben. Da Ehepartner eine gesonderte Stellung einnehmen, kann es in manchen Fällen zu ungewollten Überraschungen kommen. Vor allem kinderlose Ehepaare sind sich oft nicht bewusst, dass sie mögliche Miterben haben.
Das Gut rinnt wie das Blut
Im deutschen Erbrecht werden die Nachkommen in mehrere Gruppen eingeteilt. Zu den Erben erster Ordnung zählen die direkten Nachkommen der Verstorbenen, also der Erblasser. Das sind die Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel der Erblasser). Innerhalb einer Ordnung gilt „alt vor jung“. Beispiel: Eine verwitwe