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Zerrissenes Testament

(8 x gelesen)
Okt 20 2025

Zerrissenes Testament

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.05.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Auch indem man handelt, kann man eine Menge ausdrücken. Zum Beispiel ein Testament widerrufen, indem man es zerreißt. Das sieht jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main so – und wies die Beschwerde eines in einem solchen Testament Begünstigten zurück (Aktenzeichen: 21 W 26/25). Der kann diese Entscheidung nicht anfechten.

Was war geschehen?

Ein kinderloser, aber verheirateter Mann war gestorben. Daraufhin beantragte die Witwe wegen der gesetzlichen Erbfolge ihren Erbschein und bekam ihn auch. Auch die Mutter des Verstorbenen bekam einen für ihren gesetzlichen Erbanteil.

Zwei Monate später fanden die Witwe und ein Vertreter der Mutter ein Schließfach und darin ein Testament des Verstorbenen. Und das begünstigte eine weitere Person, war aber längs in der Mitte durchgerissen.

Trotzdem verlangte der darin genannte Erbe, dass alle anderen Erbscheine wieder eingezogen werden. Doch das lehnte das Nachlassgericht ab (11 VI 218/24). Der Mann beschwerte sich beim OLG, doch auch das lehnte ab.

Widerruf mit voller Absicht

Das Gericht stellte fest: Indem der Verstorbene das Testament durchgerissen hatte, hatte er es widerrufen. Und das hatte er mit Absicht getan. Du

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Okt 14 2016

Was ist nach einem Todesfall alles zu tun

Den Angehörigen bleibt nach dem Tod eines Familienmitglieds kaum Zeit zum Trauern. Vieles muss organisiert und erledigt werden. Anbei eine Checkliste, welche Formalitäten erfüllt werden müssen:

1) Totenschein ausstellen lassen

Ist ein Familienmitglied zu Hause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, damit dieser den Totenschein ausstellt. Dazu entweder den Hausarzt oder die Nummer 112 anrufen. Befand sich die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, wird ihnen der Schein dort ausgestellt.

2) Verwandte, Freunde und Arbeitgeber informieren

Nach dem Tod eines Angehörigen sind Familienmitglieder sowie enge Freunde vom traurigen Ereignis in Kenntnis zu setzten. Bei dieser Gelegenheit sollte geklärt werden, wer sich um den Nachlass kümmert und wer welche Aufgaben übernimmt. Logischerweise ist auch der Arbeitgeber – falls vorhanden – zu informieren.
 
3) Wichtige Dokumente zusammenstellen

Wichtige Dokumente müssen zusammengetragen werden. Dazu zählen Personalausweis und Geburtsurkunde, je nach Familienstand auch Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Scheidungsurkunde. Einige dieser Unterlagen werden zur Beantragung des Erbscheines benötigt.

4) Bestattungsinstitut kontaktieren

Prüfen Sie, ob in einer Bestattungsverfügung festgelegt wurde, wie der Verstorbene bestattet werden möchte oder ob bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen war.

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