BU-Rente und Einkommensteuer
(475 x gelesen)BU-Rente und Einkommensteuer
Bei der Kalkulation der Höhe einer BU-Rente taucht gern mal die Frage auf, ob diese im Leistungsfall auch in voller Höhe ausgezahlt wird oder ob noch Steuern oder sonstige Abzüge anfallen. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine BU-Rente im Leistungsfall ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Eine pauschale Antwort auf die Frage, in welcher Höhe eine BU-Rente zu versteuern ist, gibt es allerdings nicht. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall sowie auf eine Reihe individueller Punkte an:
- die Vertragsgestaltung der BU-Versicherung (Schicht 1, 2 oder 3)
- das Alter, in dem man berufsunfähig wird und die Restlaufzeit des Vertrages
- die Höhe der ausgezahlten BU-Rente
- den gültigen Grundfreibetrag und
- weitere Einkunftsarten neben der BU-Rente
Besteuerung nach Ertragsanteil in Schicht 3
Wird die BU-Rente aus einem Vertrag der Schicht 3 bezogen (Privatversorgung), wird sie mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Je nach Restlaufzeit des Vertrages liegt dieser zwischen 0 Prozent (Restlaufzeit 1 Jahr) und 45 Prozent (Restlaufzeit 49 Jahre und mehr). Einkommenssteuer wird jedoch erst fällig, wenn der Grundfreibetrag (das sind 11.604 Euro im Jahr 2024) überschritten wird. Genauere Informationen zur Berechnung des Ertragsanteils finden Sie im Internet.
… zu 100 % in Schicht 2
Beim
Ungewöhnliche Steuertipps
(3639 x gelesen)Ungewöhnliche Steuertipps
Für viele ist es jetzt an der Zeit, die Einkommensteuererklärung in Angriff zu nehmen. Um eine möglichst hohe Rückerstattung vom Finanzamt zu erhalten, gilt es nicht nur altbekannte Posten anzusetzen, sondern auch kreativ nach weiteren Optionen zu forschen. Anbei einige Tipps, die wenig bekannt, aber erfolgversprechend sind:
Handykosten
Bedingt durch Corona verbannte man viele Arbeitnehmer ins Homeoffice wodurch das private Smartphone häufig auch dienstlich genutzt wurde. Dieser berufliche Einsatz lässt sich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings muss dafür ein Nachweis erbracht werden. Das funktioniert am einfachsten über eine tageweise Aufzeichnung, die zusammen mit dem Einzelverbindungsnachweis dem Finanzamt vorzulegen ist.
Ausgleichszertifikat
Jeder, der im vergangenen Jahr eine Flugreise antrat und zur Verbesserung seiner CO2-Bilanz ein sog. Ausgleichszertifikat erworben hat, kann dies u. U. auch in seine Steuererklärung einfügen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kompensationszahlung an eine gemeinnützige Organisation floss. Somit handelt es sich um eine Spende, die als Sonderausgabe abzusetzen ist. Als Nachweis dient die Spendenbescheinigung oder bei Beiträgen unter € 200 der Einzahlungsbeleg.
Kirchensteuer
Im Fall der Kirchensteuer ist es möglich eine Steuer als Sonderausgabe steuerlich gel