header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Zerrissenes Testament

    (4 x gelesen)
    Okt 20 2025

    Zerrissenes Testament

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.05.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Auch indem man handelt, kann man eine Menge ausdrücken. Zum Beispiel ein Testament widerrufen, indem man es zerreißt. Das sieht jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main so – und wies die Beschwerde eines in einem solchen Testament Begünstigten zurück (Aktenzeichen: 21 W 26/25). Der kann diese Entscheidung nicht anfechten.

    Was war geschehen?

    Ein kinderloser, aber verheirateter Mann war gestorben. Daraufhin beantragte die Witwe wegen der gesetzlichen Erbfolge ihren Erbschein und bekam ihn auch. Auch die Mutter des Verstorbenen bekam einen für ihren gesetzlichen Erbanteil.

    Zwei Monate später fanden die Witwe und ein Vertreter der Mutter ein Schließfach und darin ein Testament des Verstorbenen. Und das begünstigte eine weitere Person, war aber längs in der Mitte durchgerissen.

    Trotzdem verlangte der darin genannte Erbe, dass alle anderen Erbscheine wieder eingezogen werden. Doch das lehnte das Nachlassgericht ab (11 VI 218/24). Der Mann beschwerte sich beim OLG, doch auch das lehnte ab.

    Widerruf mit voller Absicht

    Das Gericht stellte fest: Indem der Verstorbene das Testament durchgerissen hatte, hatte er es widerrufen. Und das hatte er mit Absicht getan. Du

    Hier weiter lesen ...

    Welche Kosten für das Pflegeheim sind steuerlich absetzbar

    Laut einer Studie des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zahlen Pflegebedürftige seit Juli diesen Jahres im Durchschnitt € 3.108 Eigenanteil pro Monat für einen Pflegeheimplatz. Das entspricht einer Erhöhung von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Berücksichtigt sind hierbei die Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegeheimen bundesweit. Die Zahlen beziehen sich auf das erste Jahr im Pflegeheim, in dem die Eigenbeteiligung bekanntlich am höchsten ist.

    Eigenanteil setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen

    Der zu zahlende Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Pflege und Investitionen, sowie aus den Gehältern der Pflegekräfte zusammen. Bei längerem Aufenthalt steigt zwar der Zuschuss der Pflegekassen auf bis zu 75 Prozent, allerdingt betrifft diese Entlastung nur den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, nicht aber alle übrigen Kosten.

    Steuerliche Entlastung durch außergewöhnliche Belastungen

    Ein Pflegebedürftiger, der die Heimkosten aus eigener Tasche bezahlt, kann diese unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung dem Fiskus gegenüber geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung festgestellt wurde.

    An den Pflegekosten beteiligte Familienangehörige können diese ebenfalls in der Steuererklärung angeben und zwar teilweise als außergewöhnliche Belastungen

    Hier weiter lesen ...

    Altersvorsorge der Deutschen und Turbo-Zertifikate

    Altersvorsorge soll für die Deutschen vor allem eines sein: sicher 

    Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im März rund 5.000 Bundesbürger zu ihren Einstellungen zur Altersvorsorge. Eine Kernerkenntnis lautet: Garantien und Sicherheit haben für die Deutschen nach wie vor höchste Priorität. So sind 83 Prozent der Umfrageteilnehmer Garantieleistungen – etwa ein Mindestkapital und eine lebenslange Rente – wichtig, zwei Dritteln sogar sehr wichtig. Vorsorgeprodukte mit solchen Merkmalen bieten ausschließlich Versicherer an. Wohlgemerkt: Die Umfrage fand vor den jüngsten Börsenturbulenzen statt, die nicht auf die Neigung zu einer kapitalmarktbasierten Ruhestandsvorsorge einzahlen dürften. 

    Dass private Vorsorge für die meisten Arbeitnehmer unabdingbar ist, weiß eine deutliche Mehrheit: Nur gut jeder fünfte Befragte (21,5 Prozent) geht davon aus, dass seine gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird. Geld für den Ruhestand zurücklegen oder investieren können indes, auch das ergibt die Umfrage, gerade die Arbeitnehmer mit dem höchsten Bedarf am wenigsten. 

    Warum Privatanleger einen Bogen um Turbo-Zertifikate machen sollten 

    Mit einem Turbo-Zertifikat können Investoren überproportional an Kursbewegungen teilhaben, ob von Aktien, Indizes oder Währungen. Die spekulativen Derivate bieten damit deutlich höhere Gewinnchancen als der einfache Aktien- oder Fondskauf – und ein deutlich höheres Verlust

    Hier weiter lesen ...

    Sep 18 2025

    Unwetterschäden steuerlich absetzbar

    Wenn durch Unwetter oder Sturm an einer Immobilie oder dem Hausrat Schäden entstanden sind stellt sich manch Eigentümer die Frage, ob der Fiskus an den nachfolgenden Kosten beteiligt werden kann. Um die Antwort vorweg zu nehmen "ja", in einigen Fällen ist das möglich. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, um in der Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen durch Unwetterschäden geltend machen zu können.

    Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit

    Steuerlich begünstigt ist nur die Reparatur oder die Wiederbeschaffung von existenziell notwenigen Gegenständen; dazu zählen Hausrat, Kleidung, Wohnung und Möbel.

    Außerdem darf es sich nur um ein plötzliches, unabwendbares und überraschend eintretendes Ereignis handeln, wie etwa Orkan, Hagel, Erdrutsch, Hochwasser, sintflutartiger Regen, Wasserrückstau in einer Drainageleitung aufgrund von Hochwasser oder plötzlicher und unerwarteter Grundwasseranstieg. Nicht dazu zählt allerdings ein allmählicher Grundwasseranstieg wegen höherer Niederschlagsmengen in einem Feuchtgebiet.

    Eigenes Verschulden, Schadenersatzansprüche und Erstattungsmöglichkeiten dürfen nicht vorliegen. Zudem müssen alle Versicherungsoptionen ausgeschöpft worden sein. Einen Abzug der Kosten lässt der Bundesfinanzhof (BFH) nur dann zu, wenn es keine Möglichkeiten gab eine "allgemein zugängliche und übliche Versicherung" abzuschließen. Allgemein zugänglich ist beispielsweise eine Hau

    Hier weiter lesen ...

      fusszeile-maklerwun
      blockHeaderEditIcon
      Benutzername:
      User-Login
      Ihr E-Mail
      *