Nachwuchs in Sicht? Was bei der Krankenversicherung für das Kind zu beachten ist
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Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 13.03.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Werdende Eltern haben viel um die Ohren. Trotzdem lohnt es sich, etwas Zeit zu opfern und zu klären, wie das Kind krankenversichert werden soll. Privat oder gesetzlich – was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Variante ist im Einzelfall überhaupt möglich?
Privat oder gesetzlich? Unterschiede sind enorm
Fakt ist: Abhängig vom abgeschlossenen Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) teils deutlich über das Angebot der gesetzlichen Kassen (GKV) hinaus. Vorteile der PKV sind beispielsweise die uneingeschränkte Arztwahl (auch zu Privatärzten und innerhalb eines Quartals), eine ärztliche Zweitmeinung, die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Maßnahmen, einfacher Zugang zu Spezialisten oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, wie etwa das sogenannte Rooming-in (Eltern können beim Kind im Krankenzimmer übernachten). Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen in der PKV garantiert. Anders als in der GKV können sie nicht nachträglich per Reform gestrichen oder verändert werden.
Ob Eltern ihr Kind privat versichern können oder ob es in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV aufgenommen wird, hängt davon ab, wie Vater und Mutter versichert sind. Hier die möglichen Varianten:
• Beide Elternteile sind in der GKV
Sohn oder Tochter wird dann automatisch über die GKV-Familienversicherung versichert, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge fällig werden. Wer einen besseren Schutz für seinen neuen Erdenbürger will, kann ihn entweder durch den Abschluss einer Zusatzversicherung oder nach Gesundheitsprüfung komplett eigenständig privat versichern. So erhält der Nachwuchs immer die besten Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten und im Krankenhaus.
• Beide sind privat versichert
In diesem Fall muss Ihr Kind zu einem tarifabhängigen Monatsbeitrag ebenfalls in der PKV versichert werden. Dies geschieht jedoch ohne Gesundheitsprüfung. Auch bei schweren Vorerkrankungen gibt es keine Leistungsausschlüsse und keine Risikoaufschläge.
• Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, das andere privat
Bei dieser Konstellation sind grundsätzlich beide Optionen möglich. Doch: Die GKV nimmt das Kind nicht kostenfrei auf, wenn der privatversicherte Elternteil Hauptverdiener ist und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € 69.300 hat (Stand: 2024). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Damit der Nachwuchs privat versichert werden kann, ist die Geburt innerhalb von zwei Monaten zu melden. Und: Die PKV-Mitgliedschaft des privat versicherten Elternteils muss seit mindestens drei Monaten bestehen. Eltern, die für ihr Kind eine höherwertige Versicherung wünschen, können zur PKV tendieren. Denn: In beiden Fällen sind extra Beiträge für das Kind zu entrichten.
Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/was-sie-bei-der-krankenversicherung-fuer-ihr-kind-beachten-sollten/