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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Welche Kosten für das Pflegeheim sind steuerlich absetzbar

    Laut einer Studie des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zahlen Pflegebedürftige seit Juli diesen Jahres im Durchschnitt € 3.108 Eigenanteil pro Monat für einen Pflegeheimplatz. Das entspricht einer Erhöhung von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Berücksichtigt sind hierbei die Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegeheimen bundesweit. Die Zahlen beziehen sich auf das erste Jahr im Pflegeheim, in dem die Eigenbeteiligung bekanntlich am höchsten ist.

    Eigenanteil setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen

    Der zu zahlende Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Pflege und Investitionen, sowie aus den Gehältern der Pflegekräfte zusammen. Bei längerem Aufenthalt steigt zwar der Zuschuss der Pflegekassen auf bis zu 75 Prozent, allerdingt betrifft diese Entlastung nur den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, nicht aber alle übrigen Kosten.

    Steuerliche Entlastung durch außergewöhnliche Belastungen

    Ein Pflegebedürftiger, der die Heimkosten aus eigener Tasche bezahlt, kann diese unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung dem Fiskus gegenüber geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung festgestellt wurde.

    An den Pflegekosten beteiligte Familienangehörige können diese ebenfalls in der Steuererklärung angeben und zwar teilweise als außergewöhnliche Belastungen

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    Kommentar zur Aktivrente – Regierung unbelehrbar

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 09.10.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Alle Eltern werden das kennen: Da redest du auf das Kind ein. Du säuselst, du argumentierst, du bringst jeden guten Grund. Und dann lässt es doch die Regenjacke am Haken baumeln und patscht draußen in Turnschuhen durch die Pfützen. Dann trieft die Nase, und dir liegt auf der Zunge: Hab ich’s dir doch gesagt!

    An diese und noch mehr Szenen fühle ich mich erinnert, wenn ich lese, was der Koalitionsausschuss in Berlin beschlossen hat. In Bezug auf die Aktivrente. Rentner dürfen demnach bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiterarbeiten. Doch ausdrücklich ausgenommen sind „Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft“. Die bleiben steuerpflichtig.

    Begründung lächerlich

    Die Begründung liest sich geradezu lächerlich. Es heißt nämlich im Referentenentwurf: „Außerdem arbeitet schon heute eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmern nach dem Überschreiten der Regelarbeitsgrenze weiter. Dies zeigt, dass es aktuell keiner weiteren Anreize durch eine steuerliche Förderung bedarf, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.“ Und sinngemäß weiter: Weil das Geld knapp ist, darf man

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    Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Schnitt deutlich unter der Armutsgrenze

    Laut einer aktuellen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung empfingen im Jahr 2024 fast 1,75 Millionen Bürger in Deutschland eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR). Nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung betrug der durchschnittliche Rentenzahlbetrag vor Steuern monatlich € 1.027. Im Detail erhielten 965.509 Frauen
    € 1.033 und 781.893 Männer € 1.020 EMR ausbezahlt.

    Unterscheidung in drei Rentenarten

    Die DRV-Statistik führt drei unterschiedliche Rentenarten auf: Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente für Bergleute. Das Anrecht auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI haben Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, egal in welchem Beruf.

    Fast 96 Prozent erhielten volle Erwerbsminderungsrente

    Knapp 96 Prozent (nahezu 1,67 Millionen Personen) erhielten die volle EMR mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag in Höhe von € 1.044. Aufgeteilt nach Geschlecht im Mittelwert bedeutet dies, 915.962 weibliche Rentner mit € 1.055 und 753.315 männliche Rentner mit € 1.032.

    Teilweise Erwerbsminderung im Durchschnitt € 657

    Wer aus gesundheitlichen Gründen täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, erhält eine R

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    Kieferorthopädie: Brauchen Kinder eine private Absicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 20.05.2025 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Wie bei so vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch bei der Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche: Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Eltern, die ihre Kinder darüber hinaus absichern wollen, können dies optimalerweise im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Kinder machen (oder falls das nicht möglich ist, eine private Zahnzusatzversicherung abschließen). 

    Fehlstellungen bei Kieferorthopädie in fünf Gruppen unterteilt  

    Der Hintergrund: Zahnfehlstellungen sind medizinisch in fünf genau definierte Schwergrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). KIG 1 und 2 umfassen leichte Fehlstellungen, deren Behandlung „nur“ ästhetisch geboten oder allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch sinnvoll sind. Da aber keine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für solche Behandlungen nicht. Erst bei starken bis sehr starken Fehlstellungen der Gruppen 3 bis 5 zahlt die GKV. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen zum Beispiel obere Schneidezähne eine

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