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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Norbert Blüm rudert zurück

    (7770 x gelesen)
    Dez 11 2014

    Rentenversicherung – Norbert Blüm zweifelt seine Aussage: „Die Rente ist sicher“ an

    Sicher können sich noch einige an die spektakuläre Aktion aus dem Jahr 1986 erinnern. Der Slogan: „Die Rente ist sicher“ prankte auf über 15.000 Plakaten, die an Häuserwänden, in Unterständen der Bushaltestellen und auf Litfasssäulen angebracht waren.

    Mit dieser Botschaft wird der ehemalige Bundesarbeitsminister auch heute noch in Verbindung gebracht. So sicher scheint die Rente nicht zu sein, denn die Medien berichten vermehrt über eine drohende Altersarmut. Bis vor kurzem hat Norbert Blüm seine Aussage gegen alle Häme verteidigt. Nun zweifelt auch er am aktuellen Rentensystem. Vor allem sorgt er sich um die soziale Sicherungsfunktion der gesetzlichen Alterssicherung.

    Norbert Blüm kritisiert aktuelle Renten-Politik

    „Wenn das Rentenniveau weiter so sinkt wie in den letzten Jahren, dann kommt man in die Nähe der Sozialhilfe, was die Rentenversicherung nicht nur um ihren guten Ruf bringt, sondern auch um ihre soziale Sicherungsfunktion“, sagte Blüm gegenüber der Saarbrücker Zeitung.

    Das Netto-Rentenniveau betrug 1985 noch 57 Prozent. In den letzten Jahren wurde es kontinuierlich abgesenkt und soll im Jahre 2030 lediglich noch bei 43 Prozent liegen. Die gesetzliche Rentenversicherung, die gerade ihren 125-jährigen Geburtstag feiert, hat  immense demografische Probleme.
    In den Anfangsjahren funktionierte dieses System hervorragend – viele Arbeitnehmer entri

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    Wie funktioniert das staatliche Pflegesystem?

    Zum Thema „Pflegeversicherung“ besteht ein separater Artikel.

    Ein schockierendes Beispiel aus dem täglichen Leben zeigt die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung. Leider kann jeder in diese Lage kommen, der nicht privat vorsorgt. Sehen Sie dazu folgendem Bericht aus dem "Morgenmagazin" der "ARD".


    Zu Fragen oder Angeboten kontaktieren Sie mich bitte direkt.

    Dez 09 2014

    Trifft der Strafzins den Fondssparer?

    Die europäische Zentralbank (EZB) verlangt seit Juni für kurzfristig geparktes Geld von den Banken eine Strafgebühr. Diese sogenannten Negativzinsen werden mittlerweile vermehrt an den Geschäftskunden weitergegeben. Siehe dazu

    Durch die Medien wurden Meldungen verbreitet, dass auch der Investmentfondssparer von dieser Entwicklung betroffen sei. Schlagzeilen wie „Strafzinsen treffen auch Fondsanleger“ oder „Die Negativzinsen erreichen die Investmentfonds“ machen die Runde.

    Diese Überschriften sind prinzipiell richtig. Denn tatsächlich stellen viele Depotbanken den einzelnen Investmentfonds auf deren Barmittel Negativzinsen in Rechnung. Ein Fonds zählt für die Bank als Großkunde und ist somit von Strafzinsen betroffen. Allerdings hat dieser Vorgang nichts mit dem Fondsinvestment an sich, also den gehaltenen Aktien, Rentenpapieren usw., zu tun. Ein Fondsmanager ist in der heutigen Zeit bestrebt, seine Barbestände gering zu halten, um dafür keine Gebühr entrichten zu müssen.

    Denken Sie daran, dass künftig nur noch Anleger, die in Fonds oder andere Wertpapiere investieren, Rendite erzielen können. Bei Geldanlagen auf der Bank besteht diese Möglichkeit nicht mehr, dank der EZB.

    Die Negativzinsen sind definitiv kein Argument gegen Fondssparen, sie sind eines der Besten dafür.

    Weitere Informationen auf www.maklerwunsiedel.de

    Dez 08 2014

    Wohn-Riester – wo Licht ist, da ist auch Schatten – manchmal ein gaaanz langer...

    Zum Thema Riester-Rente besteht bereits ein separater Artikel. Hier geht es um die neuste Variante der der staatlich geförderten Rente, das sog. Wohn-Riester.

    Bei Wohn-Riester geht es um die Förderung einer selbstgenutzten inländischen Immobilie. Sie steht mit einer Rentenzahlung im Alter nicht in Zusammenhang. Der geförderte Wohnraum muss Hauptwohnsitz sein – der Traum von einem Altersruhesitz im sonnigen Süden rückt damit in weite Ferne, denn hierfür werden keine Leistungen gewährt.

    Viele Ausschlüsse

    Auch von den staatlichen Zulagen ausgeschlossen ist der altersgerechte Umbau der eigenen vier Wände, sowie Einliegerwohnungen und Mehrfamilienhäuser. Allerdings kann eine Wohnimmobilie auf einen begrenzten Zeitraum vermietet werden. Als Bedingung gilt – spätestens mit dem 67. Lebensjahr muss das Objekt wieder eigen genutzt werden, ansonsten erfolgt eine Rückforderung der staatlichen Zulagen.

    Wer sein subventioniertes Eigentum verkaufen möchte, steht unter Druck sein dafür erzieltes Kapital erneut in eine geförderte Wohn-Riester-Immobilie zu investieren, andernfalls muss er ebenfalls die Zuschüsse zurückzahlen.

    Nachteilig erweist sich Wohn-Riester in folgendem Fall: Der Sparer ist gezwungen aufgrund körperlicher Gebrechen in ein Pflegeheim „umzusiedeln“. Infolgedessen wird die Immobilie zwangsweise verkauft. Auch in solch einem Härtefall gilt - die komplet

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